Alle Kategorien
Suche

Dauerhaft getrennt lebend - eine Erklärung

Die Zusammenveranlagung kann finanzielle Vorteile haben.
Die Zusammenveranlagung kann finanzielle Vorteile haben.
Steuerlich kann es einen großen Unterschied machen, ob zwei Ehepartner als dauerhaft getrennt lebend anzusehen sind oder nicht. Denn eine gemeinsame Veranlagung ist dann nicht möglich und die steuerliche Belastung ist unter Umständen sehr viel höher. Nicht in jedem Fall ist jedoch bei zwei Wohnungen von einem dauernden Getrenntleben auszugehen.

Verheiratet, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend - im Laufe eines Lebens kann der Familienstand nicht nur einmal wechseln. Leben zwei Ehepartner dauerhaft getrennt voneinander, dann können sie in der Regel keine gemeinsame Steuerklärung mehr abgeben. Da zusammenlebende Ehepartner steuerlich (noch) begünstigt werden, kann dies finanziell nachteilig sein.

Dauerhaft getrennt lebend nach dem BGB

  • Das im BGB geregelte Familienrecht definiert auch den Status des Getrenntlebens. Gem. § 1567 Abs. 1 BGB leben Ehepartner dann getrennt, wenn eine häusliche Gemeinschaft zwischen ihnen nicht mehr besteht und zumindest einer der Ehepartner auch nicht gewillt ist, diese herzustellen.
  • § 1567 Abs. 2 BGB sieht auch den Fall vor, dass zwei Ehepartner innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung voneinander getrennt leben können.
  • Dies kann insbesondere im Rahmen des Bezuges von ALG II relevant werden, da bei dauerhaftem Getrenntleben keine Bedarfsgemeinschaft zwischen den Ehepartnern besteht.
  • Ob zwei Ehepartner innerhalb derselben Wohnung getrennt leben, bemisst sich dabei an der alltäglichen Lebensgestaltung: Ein gemeinsames Schlafzimmer spricht natürlich dagegen, dafür würde es beispielsweise sprechen, wenn Mahlzeiten getrennt eingenommen werden, es einen Benutzungsplan für Bad und Küche gibt und - falls nur ein Kühlschrank vorhanden ist - dieser entsprechend aufgeteilt wird.
  • Hat einer der Ehegatten bereits einen Antrag auf Ehescheidung gestellt, spricht dies natürlich auch dafür, dass er die eheliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen will.

Zwei Wohnungen und gemeinsame Veranlagung

  • Auf der anderen Seite leben zwei Ehepartner nicht zwingend dauerhaft getrennt voneinander, nur weil sie zwei Wohnsitze haben.
  • Hier kommt es darauf an, was der Grund für die Wohnsituation ist. Hat dies beispielsweise nur berufliche Gründe, kann auch bei zwei Wohnungen von einer ehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden.
  • In einem solchen Fall wird in der Regel eine Wohnung als Hauptwohnsitz bzw. Ehewohnung bestimmt werden.

Ein dauerndes Getrenntleben ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich. Umgekehrt ist bei zwei Wohnungen nicht zwingend von einem Getrenntleben der Ehepartner auszugehen.

Teilen: