Wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, dann können Sie in der Regel kein eigenes Einkommen erzielen. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
- 07.03.2011 Manuela Träger
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Wenn Sie dauerhaft kein eigenes Einkommen erzielen
Es können im Laufe eines Lebens zahlreiche Ereignisse eintreten, die zu einer dauerhaften Erwerbsminderung führen können, beispielsweise ein Sport- oder ein Autounfall.
- Sollten Sie nach einem Unfall dauerhaft erwerbsgemindert sein, dann sollten Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen, da Sie in der Regel kein eigenes Einkommen erzielen können.
- Sollten Sie ein paar Stunden pro Tag arbeiten können, dann können Sie trotzdem einen Antrag auf Grundsicherung stellen, da dieses Einkommen i.d.R. zum Leben nicht ausreicht.
Wo und wie als Erwerbsgeminderter den Antrag stellen
- Der Antrag auf Grundsicherung muss bei der Kommune gestellt werden, in dem der dauerhaft Erwerbsgeminderte seinen Wohnsitz hat.
- In der Regel muss der Antrag bei der zuständigen Stelle im Landkreis gestellt werden. Bei größeren Städten kommt auch die Fachstelle der kreisfreien Stadt in Frage. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern.
- Beachten Sie bitte, dass die Grundsicherung nur gewährt werden kann, wenn diese Fragebögen richtig und vollständig ausgefüllt werden. Abgefragt werden persönliche Daten sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Beim ersten Beantragen der Grundsicherung muss der Monat als Leistungsbeginn eingetragen werden, in dem der Antrag ausgefüllt wird.
- Die Einkommensverhältnisse von Eltern oder Kinder dürfen nur dann herangezogen werden, wenn diese eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten.