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Das Rücktrittsrecht im Arbeitsvertrag richtig in Anspruch nehmen

Rücktrittsrecht im Arbeitsvertrag festhalten.
Rücktrittsrecht im Arbeitsvertrag festhalten.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, gehen Sie grundsätzlich davon aus, dass Sie die Arbeitsstelle antreten und nicht von einem Rücktrittsrecht Gebrauch machen werden. Ebenso wenig rechnen Sie damit, dass der zukünftige Arbeitgeber den Rücktritt vom Vertrag erklärt.

Was Sie benötigen:

  • schriftlicher Arbeitsvertrag
  • vereinbartes Rücktrittsrecht
  • Rücktrittserklärung

Grundsätzlich kann niemand - weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber - von einem einmal geschlossenen Arbeitsvertrag zurücktreten. Ein gesetzlich geregeltes Recht auf den Rücktritt vom Arbeitsvertrag gibt es weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in sonstigen arbeitsrechtlichen Regelungen.

Rücktrittsrecht wurde vertraglich vereinbart

  • Natürlich können Sie mit dem potenziellen Arbeitgeber ein Rücktrittsrecht im Arbeitsvertrag regeln. Dies kann dann für Sie sinnvoll sein, wenn Sie sich - aus welchen Gründen auch immer - zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht sicher sind, ob Sie diese Stelle auch wirklich antreten wollen. Vielleicht haben Sie noch ein weiteres gutes, lukrativeres Arbeitsplatzangebot, bei dem die Entscheidung des Arbeitgebers aber noch aussteht.
  • Haben Sie den möglichen zukünftigen Arbeitgeber davon überzeugen können, Ihnen ein Rücktrittsrecht im schriftlichen Vertrag einzuräumen, können Sie davon auch Gebrauch machen, wenn Sie es für notwendig erachten.
  • Erklären Sie Ihren Rücktritt vom Vertrag schriftlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist gegenüber dem Arbeitgeber, dessen Angebot Sie nun letztendlich doch nicht annehmen wollen. Da es sich bei der Rücktrittserklärung um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist ihre Wirksamkeit nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber seine Zustimmung dazu erklärt.

 Im Arbeitsvertrag wurde nichts geregelt

  • Wenn Sie in Ihrem neuen Arbeitsvertrag zum Thema Rücktrittsrecht nichts geregelt haben, ist weder eine vertragliche noch eine gesetzliche Rücktrittserklärung möglich.
  • Wollen Sie trotzdem diesen Arbeitsplatz nicht antreten, ist ein Schreiben an den Arbeitgeber oder auch ein Telefonat mit demselben zu empfehlen, in denen Sie ihm Ihre Problematik erklären. Es ist anzunehmen, dass im Normalfall kein Arbeitgeber ein Interesse daran hat, ein Arbeitsverhältnis mit einem neuen Mitarbeiter zu beginnen, welches dieser aller Voraussicht nach gleich innerhalb der Probezeit wieder kündigen wird.
  • Falls in Ihrem Arbeitsvertrag nicht explizit steht, dass eine Kündigung vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ausgeschlossen ist, können Sie statt eines Rücktritts eine schriftliche Kündigung aussprechen. Hierbei müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten, die für die Probezeit gelten.
  • Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang Ihrer Erklärung beim Arbeitgeber oder mit vereinbartem Arbeitsbeginn zu laufen. Was im speziellen Fall gilt, ist abhängig von der Wichtigkeit, die Ihre Beschäftigung für den Arbeitgeber hat. Unter Umständen bedeutet dies, dass Sie noch einige Tage arbeiten müssen.
  • Eine weitere Möglichkeit neben dem Rücktrittsrecht ist, mit dem neuen Arbeitgeber die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages zu vereinbaren.

Letztlich ist festzustellen: Auch wenn es den Rücktritt vom Arbeitsvertrag so in der Regel nicht gibt, haben Sie als Arbeitnehmer doch vielfältige Möglichkeiten, das Vertragsverhältnis schon vor Beginn zu beenden.

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