Was Sie benötigen:
- Terminvorschläge
Wie Sie das Hochzeitsaufgebot bestellen
Um eine Trauung durchführen zu können, muss zuerst das Hochzeitsaufgebot - auch unter dem Begriff Anmeldung zur Eheschließung bekannt - bestellt werden. Dies funktioniert folgendermaßen:
- Legen Sie zusammen ein Standesamt fest, in dem Sie heiraten möchten. In der Regel ist das Standesamt zuständig, in dem Sie künftig gemeinsam wohnen möchten. Dies bedeutet auch gleichzeitig, dass Sie - falls Sie momentan noch in verschieden Orten leben - einen gemeinsamen Ort festlegen müssen.
- Setzen Sie für sich mehrere Terminvorschläge fest. Diese müssen Sie dann beim Standesamt nennen.
- Gehen Sie nun gemeinsam zum Standesamt und bestellen Sie dort das Hochzeitsaufgebot.
- Bei diesem persönlichen Gespräch wird zum einem der Termin festgelegt und zum anderen wird geprüft, ob alle Unterlagen vorhanden sind, damit eine Trauung stattfinden kann.
- Sollten Sie nicht alle Unterlagen dabei haben und diese auch nicht beim Standesamt hinterlegt sein, dann können Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen.
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Was Sie beim Hochzeitsaufgebot beachten sollten
Bei der Bestellung des Hochzeitsaufgebotes sollten Sie noch einiges beachten:
- In der Regel ist es so, dass Sie beide gemeinsam zum Standesamt gehen müssen, um das Hochzeitsaufgebot bestellen zu können. Sollte allerdings einer von Ihnen weit entfernt wohnen, dann reicht es, wenn einer der zukünftigen Ehepartner allein das Hochzeitsaufgebot bestellt, wenn er eine schriftliche Bestätigung des Partners vorlegen kann.
- Planen Sie möglichst weit im Voraus, damit der gewünschte Termin tatsächlich wahrgenommen werden kann.
- Falls Sie zusätzlich kirchlich heiraten möchten, dann müssen Sie dort ebenfalls ein Aufgebot bestellen. Je rechtzeitiger Sie dies alles erledigen, umso größer sind die Chancen, dass der gewünschte Termin eingehalten werden kann.
- Zum Bestellen des Aufgebotes benötigen Sie von beiden Partnern einen Personalausweis oder Reisepass. Ferner benötigen Sie eine Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern - ebenfalls von beiden Seiten.
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