Sie wollen Ihr eigenes Haus verlosen? Sie sollten dabei ein paar rechtliche Hinweise beachten und die Formalitäten genau kennen, um sie zu wahren und schon kann es los gehen. Versuchen Sie nicht, Ihr Haus in Deutschland zu verlosen, dies steht gemäß § 284 StGB unter Strafe.
- 22.02.2011 Britta Odendahl
Was Sie benötigen
- ein Haus außerhalb Deutschlands
So verlosen Sie Ihr Haus
- Sie können Ihr Haus herkömmlich verkaufen, Anzeigen schalten und Kaufinteressenten akquirieren oder Sie probieren einen neuen Weg aus und verlosen Ihr Haus, allerdings nicht in Deutschland. Sie sollten hierzu unbedingt wissen, dass es in Deutschland verboten ist, sein Haus zu verlosen. Privatleute dürfen keine Lotterie betreiben. Staatliche und gemeinnützige Organe dürfen alleinig für gemeinnützige Zwecke Verlosungen betreiben.
- Der Vorteil daran, das Haus zu verlosen, liegt klar auf der Hand. So erreichen Sie eine viel größere Interessentenzahl und werden bestimmt in kurzer Zeit Ihr Haus los.
- Es gibt im Internet viele verschiedene Websites, auf denen Sie sich darüber informieren können, wie Sie Ihr Haus verlosen können. Nehmen Sie sich ein paar Stunden Zeit und verschaffen Sie sich in aller Ruhe einen Überblick über alle Anbieter. Die rechtlichen Voraussetzungen sind, je nachdem, in welchem Land Sie Ihr Haus verkaufen wollen, unterschiedlich. Informieren Sie sich. In Deutschland sind die Verlosungen im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. Wenn Sie gegen diese Gesetze verstoßen, ist § 284 StGB einschlägig. Der Gesetzgeber will das Glücksspiel kontrollieren, daher ist die Gesetzgebung sehr eingrenzend.
- Sie müssen bei der Kaufabwicklung alle Formalitäten berücksichtigen, die Sie auch bei einem normalen Immobilienverkauf hätten. Denken Sie daran, einen Grundbucheintrag vornehmen lassen.
Viel Erfolg beim Verlosen Ihres Hauses!