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Darlehenszinsen steuerlich absetzbar - Anleitung

Private Bauherren müssen Darlehenszinsen meist selbst tragen
Private Bauherren müssen Darlehenszinsen meist selbst tragen
Es ist eine bekannte Tatsache, dass bei einer Kreditaufnahme die verlangten Zinsen einen Großteil der Kosten ausmachen. Unter bestimmten Voraussetzungen vermindern Kreditkosten die Einkommenssteuer. Darlehenszinsen sind dann steuerlich absetzbar. Wie geht man dabei vor?

Wer sich privat einen Fernseher auf Kredit kauft, hat dabei kaum die Steuererklärung im Hinterkopf. Der Gesetzgeber sieht das ebenso als reine Privatsache an. Dennoch stellt sich vielen Personen die berechtigte Frage, ob und wie man Kreditkosten vielleicht doch von der Steuer absetzen kann.

Wann Immobilienkredite steuerlich absetzbar sind

Möchten Sie Darlehenszinsen von Immobilienfinanzierungen beim Finanzamt als Werbungskosten steuerlich geltend machen, müssen Sie die Nutzung des Objektes betrachten.

  • Generell haben Sie keine Möglichkeit Kosten von der Steuer abzusetzen, wenn Sie als Immobilieneigentümer Ihre Immobilie vollständig selbst nutzen. Sie müssen zumindest einen Teil vermieten oder verpachten, damit Ihnen das Finanzamt Darlehenszinsen steuermindernd anerkennt.
  • Beachten müssen Sie, dass Sie ein separates Darlehen für diesen nicht selbst genutzten Teil der Immobilie vorsehen. Nehmen Sie eine einzelne Finanzierung für ein Zweifamilienhaus auf, bewohnen eine und vermieten die andere Hälfte, dann erkennt das Finanzamt Zinsen als Werbungskosten nicht an. Es fehlt ein separates Darlehen für den vermieteten Objektteil.
  • Wenn Sie selbst nicht in der finanzierten eigenen Immobilie wohnen, ist die Ausgangssituation optimal. Das Objekt dient ausschließlich gewerblichen Zwecken. Sie erzielen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Das hat zur Folge, dass Sie Darlehenszinsen vollständig in der Einkommensteuererklärung geltend machen können.
  • Der Gesetzgeber hat positiverweise keinerlei betragsmäßige Grenzen festgelegt. Demnach ist die volle Zinssumme absetzbar. 

Darlehenszinsen von der Steuer absetzen

Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen, in einigen Fällen Darlehenszinsen von der Steuer abzusetzen.

  1. Möchten Sie Finanzierungskosten egal welcher Art steuerlich absetzen, müssen Sie Ihre Finanzierung mit dem Zweck aufnehmen, Einnahmen zu erzielen. Beispielsweise nehmen Sie eine Immobilienfinanzierung auf, wobei das Haus verkauft oder vermietet wird.
  2. Steuerlich absetzbar sind gleichfalls betriebliche Investitionen. Sie können beispielsweise als Freiberufler einen Kredit zum Kauf eines Computers aufnehmen und die Kosten als Betriebsausgaben verbuchen.
  3. Sie müssen sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung zulegen (kaufen), dann können Sie die Zinsen der Finanzierung steuerlich absetzen. 
  4. Kaufen Sie sich ein Auto mithilfe eines Kredits, sind Zinsen des Autokredits unter Umständen steuerlich absetzbar. Sie müssen Ihrem Finanzamt den Nachweis erbringen, dass Sie das Fahrzeug zum Erzielen von Einnahmen nutzen. Fahren Sie das Auto zeitweilig rein privat, führen Sie ein Fahrtenbuch.

Generell gilt der Grundsatz: Alle für private Zwecke aufgenommenen Kredite (Auto, Reise oder ähnliches) bleiben steuerlich unberücksichtigt. 

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