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Dachgauben-Genehmigung - so geht's

Dachgauben haben in der Architektur eine lange Tradition.
Dachgauben haben in der Architektur eine lange Tradition.
Die Energieeinsparverordnung sieht vor, dass Gebäude luftundurchlässig abgedichtet sein müssen. Sie legt gleichzeitig fest, dass es an einem ausreichenden Luftaustausch nicht mangeln darf. Dachgauben gab es auch schon vor der Verordnung. Doch wer sein Dach neu isoliert, kann sich gleichzeitig neuen Wohnraum schaffen. Der Einbau einer Dachgaube bietet die Möglichkeit, Wohnkomfort zu optimieren. Welche Genehmigungen sind dabei einzuholen?

Die Aufgabe früherer Dachgauben bestand lediglich darin, Licht und Frischluft in die meist dunklen Speicher zu holen. Mittlerweile sorgt der Einbau einer Dachgaube neben Licht und Ausblick für zusätzlichen Wohnraum. Dachflächen müssen laut Gesetz sowieso gedämmt werden. Warum dies nicht mit der Wohnraumbeschaffung kombinieren?

Durch Einbau von Dachgauben Wohnraum schaffen

Lange Zeit gab es zur Dachgaube keine Alternative. Moderne Dachflächenfenster können ohne Dachanhebung in die Ebene der Dachneigung eingebaut werden. Der Vorteil einer Dachgaube zeigt sich bei der Optimierung der Stehhöhe in eher flacheren Dächern.

  • Die Anforderungen an das handwerkliche Geschick sind je nach Dachneigung und Dacheindeckung hoch. Je nach Region, Gebäudearchitektur und Eindeckungsmaterial sind unterschiedliche Gaubenformen (beispielsweise Schleppgaube, Fledermausgaube) entstanden.
  • Rechtliche Bestimmungen müssen Sie vor allem bei Neuerrichtung beachten. Die Sanierung bestehender Dachgauben hängt nicht von Genehmigungen ab. Es sollte die ursprüngliche Form erhalten bleiben und der Brandschutz eingehalten werden.

Genehmigung bei erstmaliger Errichtung einholen

Werden zum ersten Mal auf einer Dachfläche Gauben eingebaut, ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Mit dem Bauantrag sind entsprechende Konstruktionszeichnungen von einem Bauingenieur, einem vorlageberechtigten Architekten oder einem befähigten Fachplaner bei der jeweiligen Baubehörde einzureichen.

  • Eine Ausnahme lässt der Freistaat Bayern zu. Die Errichtung ist dann genehmigungsfrei, wenn das eine städtebauliche Satzung erlaubt. Es versteht sich, dass die Dachgaube der Satzung entspricht. 
  • In einigen Gemeinden oder Gemeindeteilen der Bundesländer können derartige Einbauten in Bebauungsplänen vorgesehen sein. Das ermöglicht Ihnen, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Grundsätzlich sollten Sie im Vorfeld des Dachausbaus zum Bauamt gehen und sich erkundigen, ob und welcher Art Sie Dachgauben errichten dürfen.
  • Man wird Ihnen auch genaue Auskunft darüber geben, welche Genehmigungsmaßnahmen notwendig sind. Für den Fall, dass die zuständigen Behörden keinerlei Beschränkungen vorgeben, sollte das Gebäude an sich, also die Außenansicht, über die Form der Gauben entscheiden. 

Zwingend einzuhalten sind Statik, Wärme-, Schall- und Brandschutz. An der Form der Gaube wird eine optimale Raumgestaltung nicht scheitern. Fast jede Form lässt das zu.

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