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Computer absetzen als Lehrer - so geht's

Lehrer können alte Schreibmaschinen vergessen.
Lehrer können alte Schreibmaschinen vergessen.
Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine Arbeit zu leisten hat, der kann dafür auch bei der Steuererklärung bestimmte Kosten, also Werbungskosten, absetzen. Auch Lehrer benötigen hierfür das Formular für die Einkommenssteuererklärung und die Anlage N, um einen Computer absetzen zu können.

Wie Sie den Computer steuerlich absetzen können

  • Wenn Sie also im Rahmen einer beruflichen Arbeit Ihre Tätigkeiten nur mithilfe von gewissen Hilfsmitteln ausüben können, dann dürfen Sie die Ausgaben, die Ihnen in diesem Zusammenhang entstehen, nach § 19 des Einkommensteuergesetzes EStG in der Anlage N der Steuererklärung angeben und absetzen. Nicht nur EDV-Lehrer benötigen heutzutage einen PC. Auch alle anderen Lehrkräfte müssen zur Vorbereitung Ihrer Lehrmittel und Vorträge einen Computer zur Verfügung haben, denn es kann nicht zugemutet werden, dass Lehrer auf einer veralteten Schreibmaschine arbeiten oder ihre Unterlagen per Hand aufzeichnen. Hierfür sind wohl keine näheren Erläuterungen nötig.
  • Einer der wichtigsten Posten im Rahmen der Werbungskosten sind also immer die Arbeitsmittel. Bei Ihnen und allen anderen Lehrern gehören dazu unter anderem Schreibpapier, Bücher und auch ein Computer, den Sie von der Steuer absetzen können. Lassen Sie sich hier nicht abwimmeln vom Finanzamt. Zur Not legen Sie schriftlichen Einspruch ein gegen den Ablehnungsbescheid.
  • Ihren Computer können Sie also absetzen, da Sie diesen für Ihre Lehrertätigkeit benötigen. Aufpassen müssen Sie aber bei der Angabe für Kosten des Arbeitszimmers, in dem der PC steht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten für das Arbeitszimmer auch dann angegeben werden dürfen, wenn sich Ihr hauptsächlicher Arbeitsplatz jedoch ganz woanders befindet. Bei Ihnen als Lehrer also in der Schule. Trotzdem müssen Sie als Lehrer die Möglichkeit haben, zu Hause arbeiten zu können. Dieser Raum zuhause gilt auch bei einer 50 % Nutzung für Ihre Tätigkeit als Arbeitszimmer. Deswegen dürfen Sie auch diese angeben.
  • Das Bundesfinanzministerium hat generell einen Pauschalbetrag für Werbungskosten festgelegt. Ihr Finanzamt gibt Auskunft über den aktuellen Stand. Bei weiteren Unklarheiten zur Steuererklärung sind die Beamten verpflichtet Hilfestellung und Auskunft zu geben. Scheuen Sie nicht, dies auch in Anspruch zu nehmen. Sie können dort persönlich vorsprechen, da es sich um eine Behörde handelt.
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