Wer kennt das nicht: Das Telefon läutet - selbstverständlich in dem Moment, in dem Sie hochkonzentriert an einer wichtigen Sache arbeiten oder die Hände nass und voller Seife sind. Ein weiterer der plagenden Callcenter-Anrufe belästigt Sie. Was können Sie tun, um die ständigen Fragen nach Ihrem Handyvertrag und Gewinnspielangebote loszuwerden?
06.03.2012
Heike Funke
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
So werden Sie die lästigen Anrufer los
- Sobald Sie im Hintergrund das typisch für Callcenter-Anrufe leise Murmeln anderer Leute hören und der Anrufer Sie fragt, ob er denn mit Herrn/Frau Sowieso spreche, legen Sie einfach auf.
- Wenn Sie sicher sind, dass Sie nie eine Einwilligung für derartige Anrufe gegeben haben, lassen Sie sich den Namen des Anrufers und dessen Auftraggeber sagen. Drohen Sie mit einer kostenpflichtigen Abmahnung.
- Reden Sie ins Telefon, als ob Sie psychisch krank seien und gar nichts verstehen. Das Gespräch wird nicht lange dauern und Sie haben sicher viel Spaß dabei.
- Stellen Sie selbst dem Anrufer unzählige Fragen: Wie lange ist er schon in der Firma? Macht ihm die Arbeit Spaß? Verdient man da gut? Wohin fährt er in Urlaub? Ist er verheiratet? Bald wird ihm das Gespräch nerven, denn persönliche Dinge geben diese Leute nicht preis.
- Wenn Sie viel Zeit haben und sich ein paar Scherze mit dem Callcenter erlauben wollen, holen Sie sich im Internet ein paar Tipps.
Rechtliches zu Callcenter-Anrufen
- Callcenter müssen beim Anruf ihre Telefonnummer übertragen lassen, sodass der Angerufene sieht, von welcher Nummer der Anruf erfolgt.
- Privatpersonen dürfen überhaupt nicht mehr angerufen werden, um etwas anzubieten oder zu verkaufen, außer derjenige hat irgendwann schriftlich seine Einwilligung dazugegeben, dass er angerufen werden darf.
- Anders ist es bei Gewerbetreibenden. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Will man Ihnen ein Rheumakissen verkaufen, ist das nicht erlaubt; hingegen ein Angebot zur Optimierung Ihrer Homepage dürfte rechtlich nicht zu beanstanden sein.
- Für telefonisch abgeschlossene Verträge gilt nicht immer eine Widerrufsfrist. Manche Verträge treten sofort in Kraft, wie zum Beispiel Lotterieverträge (Ausnahme: Spielgemeinschaften).
- Wird Ihnen die Übersendung von Unterlagen angeboten und Sie stimmen dem zu, jedoch erhalten eine Bestätigung über einen abgeschlossenen Vertrag, dann wenden Sie sich sofort schriftlich, am besten per Einschreiben, an die entsprechende Firma und bestreiten, dass Sie einen Vertrag mit ihr abgeschlossen haben.
- Geben Sie niemals Ihre Bankverbindung am Telefon bekannt. Wenn Sie es doch tun, heißt dies allerdings noch lange nicht, dass Sie einen Vertrag abschließen wollten oder dass Sie mit einer Abbuchung einverstanden sind. Wenn Sie im Streitfall glaubhaft bestreiten, dem jemals zugestimmt zu haben, dann hat der Anbieter keine Chance. Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie die Abbuchung zurückgehen lassen, hat er nicht.
Auch wenn das Callcenter sich damit vorstellt, nur eine Umfrage durchzuführen, geben Sie keine Auskunft. Viele wollen Ihnen am Schluss des Gesprächs Unterlagen über ein speziell auf Sie zugeschnittenes Angebot zuschicken und es war dann doch nur ein Werbeanruf. Renommierte Marktforschungsunternehmen bilden eine Ausnahme und werden Ihnen niemals Angebote offerieren.

