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Butterfinger in Deutschland - Wissenswertes über den Schokoriegel

In Deutschland ist der Butterfinger verboten.
In Deutschland ist der Butterfinger verboten.
Butterfinger ist der Name eines in den USA äußerst populären Schokoriegels der Firma Nestlé. Dieser wurde zunächst auch in Deutschland vermarktet, dann aber in Folge von Protesten verboten bzw. vom Markt genommen. Dahinter verbirgt sich eine spannende Geschichte.

Der kurze Auftritt des Butterfingers

Auf den ersten Blick wirkt der Butterfinger von Nestlé nicht gesundheitsschädlicher als andere Schokoriegel. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Erdnusskrokant, Erdnussbutter und Schokolade. Was führte also zu dem Verbot?

  • Neben Zucker, Fett, Farb- und Aromastoffen und anderen Inhaltsstoffen ist auch Maisstärke im Butterfinger von Nestlé enthalten. Der Mais, der zur Herstellung des beliebten Schokoriegels verwendet wird, stammt allerdings von genmanipulierten Pflanzen.
  • Als der Butterfinger 1998 als erstes gentechnisch verändertes Lebensmittel in Deutschland eingeführt wurde, protestierten Verbraucherschützer und Greenpeace daher gegen den Verkauf und bewirkten, dass der Direktverkauf des Schokoriegels eingestellt wurde.
  • Außerdem reagierte Nestlé auf die Proteste mit der Ankündigung, dass der Konzern keine anderen gentechnisch veränderten Lebensmittel mehr anbieten werde. Der Butterfinger, der in den USA weiterhin erhältlich ist, ausgenommen. 

Hinweise zur aktuellen Lage in Deutschland

  • Da die Einstellung des Direktverkaufs nicht den Vertrieb über Zwischenhändler mit einschließt, ist der Butterfinger anscheinend noch immer im Sortiment mancher Tankstellen und kleinerer Supermärkte in Deutschland zu finden.
  • Dies ist allerdings besonders brisant, da der Verkauf von genmanipulierter Ware, die nicht als solche erkennbar ist, seit 2004 in Deutschland illegal ist. Importeure, die den Butterfinger hierzulande auf den Markt bringen, machen sich daher strafbar.
  • Beachten Sie außerdem, dass es sich bei "Butterfinger" eigentlich um einen Markennamen handelt, unter dem neben dem Schokoriegel noch andere Lebensmittel vertrieben werden, die ähnliche Inhaltsstoffe wie dieser haben.

Wenn Sie den Butterfinger irgendwo in Deutschland sichten, ohne dass dieser durch einen Hinweis wie "genetisch verändert" gekennzeichnet ist, können Sie davon ausgehen, dass es hier nicht mehr rechten Dingen zugeht.

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