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Bundestagswahl: Erststimme und Zweitstimme - die Unterschiede einfach erklärt

Die Bundestagswahl ist reine Mathematik.
Die Bundestagswahl ist reine Mathematik.
Jede Stimme zählt. Bei der Bundestagswahl wird es kompliziert. Als Wähler haben Sie eine Erststimme und eine Zweitstimme. Beide zusammen bestimmen nach einem vorgegebenen Zählverfahren die Zusammensetzung des Bundestags.

Die Bundestagswahl ist ein komplizierter Vorgang.

Die Erststimme wählt den Abgeordneten

  • Man kann die Bundestagswahlen und die Unterschiede zwischen der Erststimme und der Zweitstimme allenfalls im Ansatz einfach erklären: Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
  • Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten Ihrer Wahl. Der Kandidat mit den relativ meisten Stimmen gilt als gewählt und darf im Bundestag sitzen. Er erhält ein Direktmandat.
  • Die Zweitstimme geben Sie für die Landesliste einer Partei ab. Bei ihrer Auswertung kommen nur Parteien zum Zuge, die mehr als 4,9 % aller Zweitstimmen im gesamten Wahlgebiet erhalten oder in mehr als drei Wahlkreisen einen Sitz erkämpft haben.
  • Damit ist die Bundestagswahl aber noch nicht entschieden. Über die Zusammensetzung des Bundestags entscheidet ein komplexes Berechnungsverfahren, bei dem das Verhältnis der Erststimmen zu den Zweitstimmen gewichtet wird.

Die zweite Stimme ist wichtiger als die Erste

  • Die Zweitstimme bestimmt das Stimmenverhältnis der Parteien im Bundestag nach der Bundestagswahl. Sie ist wichtiger als die Erststimme, da sie entscheidet, welche Fraktion oder Koalition von Parteien im Bundestag die meisten Stismmen hat, mit denen dann der Bundeskanzler gewählt wird.
  • Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste Ihrer Wunschpartei mit allen von dieser Partei aufgestellten und in der Reihenfolge vorgegebenen Bewerbern.
  • Das Verhältnis der Zweitstimmen bestimmt den Anteil der Abgeordnetenmandate, von denen die Direktmandate abgezogen werden.

Die Bundestagswahl basiert auf einem kombinierten Wahlrecht

  • Wenn Sie noch mehr wissen wollen: Das Bundeswahlgesetz kombiniert das Mehrheitswahlrecht mit dem Verhältniswahlrecht nach d'Hondt (belgischer Mathematiker). Die Bundestagsabgeordneten werden jeweils zur Hälfte nach Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht gewählt. Dies erklärt, warum Sie als Wähler zwei Stimmen haben.
  • Jetzt wird es kompliziert. Einfacher kann man es aber auch kaum darstellen. Wirklich verstehen tun es nur Mathematiker, Bundestagsabgeordnete jedenfalls nicht.
  • 1. Schritt: Auf Bundesebene wird zunächst nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondts berechnet, wie viele Mandate im gesamten Bundesgebiet auf die Listenverbindungen der verschiedenen Parteien entfallen. Dabei können die verschiedenen Landeslisten einer Partei miteinander verbunden werden. Dabei wird die Gesamtzahl der Bundestagssitze zugrunde gelegt, also nicht nur die nach dem Verhältniswahlprinzip zu besetzende Hälfte.
  • 2. Schritt: In einem zweiten Schritt wird bei den Listenverbindungen berechnet, wie sich die dieser Partei zustehenden Bundestagssitze auf ihre verschiedenen Landeslisten verteilen.  Dabei ist von den Zweitstimmen auszugehen, die für diese Partei in den verschiedenen Bundesländern abgegeben wurden. Aus ihrem Verhältnis berechnet man, wie viele der insgesamt dieser Partei zustehenden Sitze auf ihre einzelnen Landeslisten entfallen. 
  • 3. Schritt: Da immer die Gesamtzahl der Bundestagssitze zugrunde gelegt wird, müssen in einem dritten Schritt von der so ermittelten Sitzzahl die in den Wahlkreisen errungenen Sitze abgezogen werden. Erringt eine Partei in einem Bundesland bei der Bundestagswahl aufgrund der Erststimmen mehr Sitze, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen, darf sie die überzähligen Sitze behalten. Dies sind die bei der Opposition wenig geliebten Überhangmandate.
  • In USA ist es da einfacher. Dort ist gewählt, wer die Mehrheit hat. Fertig. Aber es sind halt auch nur die USA.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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