- 21.12.2011 Jörg Bütow
Sinn der Arbeitsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit
Die Arbeitsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit soll Auskunft darüber geben, wie lange ein Mitarbeiter in dem jeweiligen Unternehmen war und welches durchschnittliche Einkommen er hatte. Auch gibt sie Auskunft darüber, auf welche Art das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Anhand dieser Angaben werden folgende Kriterien beim Antrag auf Arbeitslosengeld geprüft :
- Das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 - 24 Monate incl. Bonuszahlungen und freiwilliger Leistungen wie Urlaubs - und Weihnachtsgeld.
- Die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gegebenenfalls Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Bezug auf eine Sperrfrist.
- Art der Tätigkeit und Anzahl der Stunden, welche der Arbeitnehmer monatlich geleistet hat. Dies ist insbesondere wichtig für die zukünftige Vermittlung des Arbeitnehmers in Voll- oder Teilzeit.
Vorgehen beim Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung
Die Arbeitsbescheinigung muss möglichst zeitnah bei der Bundesagentur für Arbeit wieder eingehen. Es besteht eine Frist von drei Wochen, was auch eine Sache des Fairplays gegenüber dem ehemaligen Arbeitnehmer ist, denn um so pünktlicher kann dieser auch seine Leistungen beziehen.
- Tragen Sie zunächst die persönlichen Daten des Arbeitnehmers ein.
- Tragen Sie anschließend die monatlichen Bezüge des Arbeitnehmers ein und achten Sie dabei auch darauf, die Sonderzahlungen, wie Provisionen oder Bonuszahlungen, mit einzubeziehen.
- Füllen Sie anschließend die Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus. Hier geht es darum, aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis beendet wurde und von welcher Seite.
Gehen Sie beim Beantworten des Fragebogens fair vor, denn falsche Angaben können dem Arbeitnehmer eine Sperrfrist einbringen und Ihrem Unternehmen unter Umständen eine Klage vor dem Arbeitsgericht.