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Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmen - was Sie bei der Anschaffung beachten sollten

Buchführung, die richtige Software hilft!
Buchführung, die richtige Software hilft!
Sie eröffnen ein Kleinunternehmen, oder haben Ihr Gewerbe bereits angemeldet. Für eine ordentliche Buchführung ist der Einsatz einer Buchhaltungssoftware im Kleinunternehmen sehr hilfreich. Im Folgenden bekommen Sie Tipps dazu.

Kleinunternehmen und Buchhaltungssoftware

  • Als Kleinunternehmer ist es meist ausreichend, eine Einnahmen-Überschussrechnung als Buchhaltung zu führen.
  • Im Besonderen dann, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, in Anspruch nehmen. Bleibt Ihr Umsatz unter 17.500,-€ in Jahr, können Sie diese Regelung beantragen.
  • In diesem Fall dürfen Sie bei der Rechnungslegung die Umsatzsteuer nicht berechnen. Sie brauchen dann auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Buchhaltunssoftware für Kleinunternehmen - das sollten Sie beachten

  1. Was brauchen Sie schon jetzt in Ihrem Kleinunternehmen? Was könnte später vielleicht noch dazu kommen?
  2. Müssen Sie bei der ersten Anschaffung bereits ein Kassenprogramm, eine Lagerhaltung mit Inventur, eine Kundenverwaltung, ein Rechnungsmodul uws. haben? Entscheiden Sie genau, was jetzt schon nötig ist. Jedes Modul kostet Geld. Was Sie nicht brauchen, müssen Sie auch nicht schon am Anfang für Ihr Kleinunternehmen einkaufen.
  3. Welches Betriebssystem erfordert die Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmen? Haben Sie dieses Betriebssystem oder müssen Sie auch das noch extra kaufen?
  4. Es empfiehlt sich, einer Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmen den Vorzug zu geben, welche modular aufgebaut ist. Sie können somit also Module später nachkaufen.
  5. Suchen Sie sich einen Softwareanbieter aus, welcher schon viele Jahre am Markt ist. Dieser Anbieter kann Ihnen sicher auch in der Zukunft den nötigen Ausbau und Betreuung zu Ihrer Buchhaltungssoftware anbieten.
  6. Kaufen Sie die neuste Version der Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmen!
  7. Werden Updates für die Software angeboten und können Sie diese Updates selber eingepflegt? Was kosten diese Updates?
  8. Erhalten Sie Support bei der Installation der Software? Was kostet  dieser Support bei späteren Nachfragen zur Buchhaltungssoftware.
  9. Hat die Software eine Datev Schnittstelle. Mit Datev kann Ihr Steuerprüfer Ihre Daten aus der Buchhaltungssoftware einfach übernehmen.
  10. Falls Sie keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, errechnet die Software die Umsatzsteuer, welche an das Finanzamt abgeführt werden muss, selbsttätig?

Wenn Sie bei der Anschaffung einer Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmen diese Hinweise beachten, sind Sie von Anfang an und für die Zukunft in Ihrem Kleinunternehmen gut gerüstet.

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