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Briefkastenadresse als Postanschrift - was Sie beachten sollten

Der Briefkasten ist der Firmensitz.
Der Briefkasten ist der Firmensitz.
Es gibt Unternehmen, die benutzen für ihre Geschäftsbriefe nicht die Anschrift ihres Betriebes, sondern drucken eine Briefkastenadresse auf dem Briefbogen. Die Gründe dafür sind ganz unterschiedlich. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten oder auch wenn Sie selbst überlegen, sich als eine Briefkastenadresse zur Verfügung zu stellen, sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen beachten.

Einen Absender mit Briefkastenadresse sollten Sie genau prüfen.

Die Gründe für eine Briefkastenadresse

  • Häufig erhalten Sie Schreiben mit einer Briefkastenadresse, wenn der Absender von Ihnen gar nicht wirklich erreicht werden will. Dazu gehören Mahnschreiben über Forderungen, von denen Sie noch nie gehört haben. Solche Firmen haben betrügerische Absichten und wollen nicht aufgespürt werden.
  • Sie müssen nicht sofort mit einem Betrug rechnen, wenn eine Firma sich durch eine besonders angesehene Adresse etwas aufwerten möchte. Viele kleinere Firmen mieten an einer bekannten Geschäftsadresse einen Briefkastenservice, um schon etwas bedeutender gegenüber ihren Kunden dazustehen. Betrachten Sie diese Methode mit etwas Nachsicht als Imagepflege und verlassen sich ansonsten auf Ihren persönlichen Eindruck vom Firmeninhaber.
  • Ein weiterer Grund für eine Briefkastenadresse hat mit der Steuer und dem Finanzamt zu tun. Wenn Sie als Absender eine Adresse auf einer exotischen Insel oder irgendwo im fernen Ausland entdecken, dient dies häufig der Steuerersparnis. Solche Briefkastenadressen haben mit dem eigentlichen Verwaltungssitz nichts zu tun, die Unternehmen nutzen nur die günstigen Steuergesetze in diesen Ländern.
  • Auch Privatleute können eine Briefkastenadresse haben. Diese ist nicht mit einem Postfach zu verwechseln, das regelmäßig einmal in der Woche vom Inhaber geleert werden muss. Menschen, die längere Zeit im Ausland sind, nutzen oft Briefkastenadressen. Sie sollten sich dennoch gut überlegen, ob Sie selbst sich als Briefkastenadresse anbieten, wenn Sie gefragt werden. Eine rechtlich korrekte Meldeadresse ist es nicht und Sie müssen damit rechnen, dass für Ihren Briefkastengast unangenehme Besucher wie Gerichtsvollzieher bei Ihnen auftauchen.

Umgang mit einer Briefkastenadresse

  • Haben Sie ein dubioses Forderungsschreiben erhalten, können Sie mit einfachen Mitteln feststellen, ob es sich um eine  Briefkastenadresse handelt. So genügt es oft, zunächst die Anschrift in eine Suchmaschine einzugeben. Werden dort zahlreiche Firmen angezeigt, sollten Sie bereits misstrauisch werden.
  • Eine Briefkastenadresse beschränkt sich meistens nur auf diese Postsammelstelle. Ist auf dem Briefbogen keine Telefonnummer oder eine Faxnummer genannt, ist dies ein weiteres Indiz für eine Briefkastenadresse. Dies gilt auch, wenn zwar Telefonnummern genannt sind, diese aber im Ausland liegen oder die Vorwahl nicht zur Briefkastenadresse passt.
  • Reagieren Sie auf Betrüger, die Sie mit falschen Forderungen schädigen wollen. Selbst wenn die Briefkastenanschrift ganz in Ihrer Nähe ist, sparen Sie sich einen Besuch. Sie werden dort niemanden antreffen. Gehen Sie lieber zur Polizei und erstatten Anzeige. Wahrscheinlich sind Sie nur eine von vielen Personen, die auf diese Weise betrogen werden sollen.
  • Wenn ein Freund oder Bekannter Sie bittet, für ihn als Briefkastenadresse aufzutreten, lehnen Sie besser ab. Bieten Sie ihm stattdessen an, dass er ein Postfach anmietet und Sie es regelmäßig für ihn leeren. Dies erfüllt fast den gleichen Zweck und verhindert, dass Sie sich mit Personen auseinandersetzen müssen, die etwas von Ihrer Briefkastenadresse haben wollen.

Nehmen Sie Schreiben mit einer Briefkastenadresse mit einer gesunden Portion Vorsicht zur Kenntnis, um sich selbst zu schützen.

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