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Brief: zu Händen von - so nutzen Sie die persönliche Anschrift bei Behörden

Anschreiben an eine Person schicken.
Anschreiben an eine Person schicken.
Wenn Sie eine Mitteilung einer Behörde bekommen haben, können Sie Ihren Antwortbrief direkt an den Sachbearbeiter schicken, indem Sie die Formulierung "zu Händen von" benutzen.

Die Formulierung "zu Händen von" können Sie bei Anschreiben an Behörden nur nutzen, wenn Sie den Sachbearbeiter bereits namentlich kennen oder diesem eine Antwort auf ein Schreiben schicken, zum Beispiel bei der Einreichung von Unterlagen.

Briefformulierung "zu Händen von"

  • Verwenden Sie in einem Brief die Formulierung "zu Händen von" in der Anschrift, bedeutet dies, dass zum Beispiel in einer Behörde der Brief ungeöffnet direkt an diese Person weitergeleitet wird. Allerdings schließt diese Formulierung nicht aus, dass den Brief zum Beispiel die Urlaubsvertretung öffnet. Vielmehr sagt dies nur aus, dass der Brief in der zuständigen Abteilung abgegeben wird.
  • Möchten Sie, dass ein Brief nur von einem bestimmten Sachbearbeiter geöffnet wird, sollten Sie die Anrede "zu Händen von" um den Hinweis "persönlich" ergänzen. In diesem Fall darf der Brief nur von der angeschriebenen Person verwendet werden.
  • Um jedoch eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfiehlt sich vor allem bei Anschreiben an Behörden eher der Zusatz "oder Vertreter im Amt" (o. V. i. A.). Dann darf Ihr Schreiben von der stellvertretenden Person geöffnet und gegebenenfalls bearbeitet werden.

Adressenschreibung bei "zu Händen von"

  1. Um die Adresse mit dem Hinweis "zu Händen von" korrekt zu erstellen, schreiben Sie zunächst den Namen der Firma oder Behörde. Zum Beispiel "Finanzbehörde". Anschließend folgt die Abteilung, zum Beispiel "Abt. Steuerprüfung".
  2. Was heißt "c/o"? Und warum steht nach dem Empfängernamen ein "p.Adr."? Ein Adresszusatz stellt oft …

  3. Nun erfolgt der Hinweis "zu Händen von" und dahinter der Name des jeweiligen Sachbearbeiters. Erst danach schreiben Sie die Straße und Hausnummer und darunter dann die Postleitzahl und den Ort.
  4. Bei dem Zusatz "Persönlich" erfolgt dieser Hinweis noch vor dem Firmennamen. Darf der Brief auch von einem Stellevertreter geöffnet werden, erfolgt die Mitteilung "o. V. i. A." hinter dem Namen des Sachbearbeiters.
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