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Blutalkohol berechnen mit Formel - so funktioniert's

Taxi fahren ist billiger als Fahrverbot.
Taxi fahren ist billiger als Fahrverbot. © J.Bredehorn / Pixelio
Sie haben auf der Geburtstagsfeier ihrem Onkel kräftig zugeprostet und überlegen, ob sie mit dem eigenen Auto noch nachhause fahren sollen. Hilfreich ist es in diesem entscheidenden Moment, mithilfe welcher Formel Sie Ihren Blutalkohol berechnen könnten.

Was Sie benötigen:

  • Promillerechner
  • Formel zur BAK-Berechnung

Die exakte Blutalkoholbestimmung ist eine wissenschaftlich komplexe Angelegenheit. Sie können Ihren eigenen Blutalkohol (BAK) nur überschlägig errechnen. Verlassen Sie sich keineswegs auf das Ergebnis und lassen Sie Ihr Auto im Zweifel besser stehen.

Blutalkohol baut schneller auf als ab

  • Ihr Blutalkohol wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Sie müssen die Art und den Alkoholgehalt des Getränks berücksichtigen, den Alkoholabbau, Resorptionsdefizite, Ihr Geschlecht und ihre körperliche Konstitution.
  • Beim Resorptionsdefizit geht es darum, dass hochprozentiger Alkohol (Schnaps) schneller resorbiert wird, also ins Blut gelangt, als wenig-prozentiger Alkohol (Bier, Wein).
  • Auch Ihre Nahrungsaufnahme ist wichtig. Essen Sie gleichzeitig reichhaltig, zieht sich das Ende der Resorption bis zu 2 h hinaus.
  • Alkohol bei Frauen wird langsamer abgebaut als bei Männern.

Die Polizei legt folgende Formel zugrunde

  • Die Polizei berechnet Ihren Blutalkohol wie folgt: Zunächst ist allgemein davon auszugehen, dass sie stündlich 0,1 Promille Alkohol im Blut abbauen. Dieser Wert entspricht der gerichtlichen Praxis. Dabei werden die ersten 2 Stunden  nach  Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung ausgenommen.
  • Dies ergibt folgende Formel: Tatbestandsalkohol  =  Promille aktuell gemessener BAK mal Stunden (zwischen Trunkenheitsfahrt und Alkoholmessung) - 2  Stunden.
  • Beispiel: Stellt die Polizei 9 h nach ihrer Trunkenheitsfahrt einen BAK-Wert von noch 0,5 Promille fest, wird nach der folgenden Formel gerechnet: Tatbestandsalkohol = 0,5 + 0,1 × 7 (9 h abzüglich 2 h Resorptionskarenz) = 1,2 Promille BAK.
  • Geht es um die Frage, ob Sie zum Zeitpunkt Ihrer Trunkenheitsfahrt schuldfähig waren, sieht die Rechnung anders aus. Der stündliche Abbau Ihres Blutalkohols wird zu Ihren Gunsten mit 0,2 Promille angesetzt, eine Karenzzeit nicht berücksichtigt und ein Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille eingeräumt.
  • Dann wird wie folgt gerechnet: Schuldunfähigkeitsalkohol = 0,5 Promille + 0,2 x 9 h + 0,2 Sicherheitszuschlag = 2,5 Promille BAK.
  • Mit 2,5 Promille liegen Sie im Bereich der eingeschränkten Schuldfähigkeit, die ab 2,0 Promille beginnt. Ab 3,0 Promille liegt absolute Schuldunfähigkeit vor.

Berechnen Sie überschlägig Ihren BAK

  • Ansonsten können Sie versuchen Ihren Blutalkohol zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den meisten Alkohol intus haben, wie folgt zu berechnen. Sie rechnen 80 % Ihres Körpergewichts und teilen die genossene Alkoholmenge in Gramm durch diesen Wert in Kilogramm. Dann erhalten Sie ungefähr die Blutalkoholkonzentration in Promille.
  • Wenn man davon ausgeht, dass Bier 5 % Alkoholanteil hat, haben Sie bei der Trinkmenge von 500 ccm 20,0 g Alkohol im Blut. Wiegen Sie 75 kg, liegt Ihr Blutalkohol bei 0,26 Promille.
  • Gehen Sie davon aus, dass Alkohol auch in großen Mengen bereits nach ca. 1 h vollständig ins Blut übergegangen ist. Umgekehrt baut der Körper Alkohol nur langsam mit ca. 0,1 Promille in der Stunde wieder ab.

So sehen die Promillegrenzen aus

  • Ab 1,1 Promille wird unwiderlegbar vermutet, dass Sie fahruntüchtig sind. Rechnen Sie mit einer hohen Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Wiederholungsfall sowie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten und mit sieben Punkten in Flensburg.
  • Bei einem Blutalkohol von 0,5 - 1,09 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot und 4 Punkten in Flensburg geahndet wird.
  • Ab 0,3 Promille müssen Sie mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen richten, wenn Sie Fahrfehler begehen. Es droht Ihnen dann sogar eine Verkehrsstrafe wie bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille.
  • Soweit Sie geistig dazu noch in der Lage sind, können Sie im Internet auch ein Promillerechner nutzen, um Ihren Blutalkohol zu berechnen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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