Eine Blitzschutzanlage schützt und rettet bei einem Blitzeinschlag in ein Haus nicht nur das Leben der Bewohner, sondern bewahrt das Gebäude auch vor möglichen Schäden, beispielsweise durch Brand. Damit die Blitzschutzanlage ständig betriebsbereit ist, muss Sie in regelmäßigen Abständen gewartet werden.
- 19.01.2011 Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
- Fachbetrieb für Blitzschutzanlagen
- Blitzschutzanlagen müssen stets betriebsbereit sein. Und Sie als Hausbesitzer oder Betreiber einer solchen Anlage haben dafür zu sorgen. Im Klartext: Wenn es bei einem Blitzeinschlag zu Personen- oder Sachschäden kommt und es stellt sich heraus, dass Ihre Blitzschutzanlage nicht ordnungsgemäß funktioniert hat, werden Sie als Verantwortlicher dafür haftbar gemacht.
- Beachten Sie: Wenn in Ihrem Haus eine Blitzschutzanlage installiert, diese jedoch fehlerhaft und unzureichend ist, kann dies bei einem Gewitter schlimmer sein, als wenn überhaupt kein Blitzschutz besteht.
Blitzschutzanlage warten lassen klappt es mit einem Fachbetrieb
- Die Blitzschutzanlage in Ihrem privaten Gebäude muss alle 4 - 5 Jahren von einem entsprechenden Fachbetrieb geprüft werden. Auch wenn Sie sich mit elektrotechnischen und elektrischen Sachverhalten auskennen, können Sie diese Wartung im Allgemeinen nicht selbst durchführen.
- Lassen Sie sich im Zweifel das Zertifikat der Firma zeigen.
- Eine Alternative ist auch die DEKRA, die solche Prüfungen und Wartungen vornimmt bzw. unabhängige Elektrosachverständige.
- Grundsätzlich gibt es für die Errichtung von Blitzschutzanlagen eine DIN-Norm, die man auf der Seite des Verbandes der elektrischen Industrie VDE unter dem Stichwort "Blitzschutz" nachlesen kann. Für die meisten Laien dürften die dortigen Ausführungen jedoch nur schwer verständlich sein. Machen Sie also die Prüf- bzw. Wartungsfirma darauf aufmerksam, dass Sie eine Installation bzw. Abnahme nach dieser Norm wünschen.
- Verlangen Sie ein entsprechendes Prüfprotokoll, das Sie sorgfältig aufbewahren sollten. Es dient als Prüf- bzw. Wartungsnachweis im Schadensfall Ihrer Versicherung gegenüber.
- Ganz grob umfasst die Prüfung Ihrer Blitzschutzanlage drei Punkte: Ihre Unterlagen zu kontrollieren, den Blitzschutz konkret anzusehen und seinen Zustand elektrisch zu vermessen.
- Bei den Unterlagen wird geprüft, ob sie vollständig sind und den Normen entsprechen. Ein Problem wird hier sein, dass vor allem bei älteren Anlagen hierüber nichts existiert. Diesen Punkt (vgl. Prüfprotokoll und Versicherung) müssen Sie mit der Fachkraft unbedingt besprechen.
- Das elektrische Vermessen der Anlage bedeutet, dass mit entsprechenden Strommessinstrumenten geprüft wird, ob die Leitungen und Verbindungen durchgängig sind und auch die Erdungsanlage ordnungsgemäß funktioniert. Schließlich müssen alle diese Teile den enormen Strom bei einem Blitzeinschlag sicher ableiten und dürfen daher nur einen maximalen, festgelegten Übergangswiderstand haben. Bei dieser Prüfung zeigen sich schnell die Schwachstellen der Blitzschutzanlage.
- Besprechen Sie mit der Firma nach der Prüfung die festgestellten Mängel und lassen Sie sich auf jeden Fall für deren Behebung einen Kostenvoranschlag machen.