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Blitzer-Attrappe – Tipps zum Senken der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge

Es gibt gute Alternativen zu Blitzer-Attrappen.
Es gibt gute Alternativen zu Blitzer-Attrappen.
Immer wieder liest man von Blitzer-Attrappen, die Privatpersonen aufstellen. Ziel ist, vorbeifahrende Fahrzeuge dazu zu veranlassen, langsamer zu fahren. Doch ist das überhaupt gestattet und gibt es nicht noch andere Möglichkeiten?

Was Sie benötigen:

  • nette Schilder
  • Privatgrund zum Aufstellen
  • Mitstreiter
  • Kontakt zur Stadtverwaltung
  • Gutachten

So fahren die Fahrzeuge mit und ohne Blitzer-Attrappe langsamer

  • Eine Blitzer-Attrappe als Privatperson aufzustellen, ist - zugegebenermaßen - grenzwertig. Wie meist nach bekannt gewordenen Fällen jedoch bekannt gegeben wurde, ist dies nichts, gegen das rechtlich etwas einzuwenden wäre. Das gilt zumindest, wenn die Blitzer-Attrappen auf Privatgrund aufgestellt werden. Im öffentlichen Raum, wie auf einem kommunalen Gehweg, ist dies nicht gestattet. Niemand kann Ihnen aber verbieten, beispielsweise ein Vogelhäuschen, das Sie etwas höher und größer als üblich in Ihrem Garten aufstellen und auf die zur Straße gewendete Häuschen-Rückseite stellen, einem „Blitzer“ nachzuempfinden.
  • Wenn Sie etwas in dieser Art in Erwägung ziehen, ist das ein Ausdruck einer gewissen Ratlosigkeit, weil Sie sich von dem Verkehr gestört oder gefährdet fühlen und weil sich die Fahrzeuge vermutlich nicht immer oder wenig an die geltende Höchstgeschwindigkeit halten. Doch es gibt noch andere Maßnahmen, die eventuell sogar mehr Erfolg bringen.
  • Stellen Sie einfach ein selbst gebautes Schild auf, mit dem Sie darum bitten, dass die Fahrzeuge langsamer fahren. Das kann effektiver sein, als Sie vielleicht denken, besonders, wenn Sie eine plausible, mit einem Blick aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug zu erfassende Begründung liefern. Spielen beispielsweise Kinder in Ihrer Straße bzw. ist der Verkehr für diese gefährlich, malen Sie großformatige kleine Schulkinder und daneben ein Schild mit der Aufschrift „freiwillig 30 km/h“ oder „bitte langsam“. Eventuell können Sie sich auch mit anderen Anwohnern zusammentun und mehre Schilder der gleichen Art aufstellen. Wichtig ist, dass sich diese immer auf privatem Grund befinden.
  • Auch andere Gründe sind natürlich denkbar, die Sie auf Schildern nennen können. Zum Beispiel „Lärm macht krank. Bitte 50 km/h.“ So machen Sie den Vorbeifahrenden klar, dass dort Menschen leben, die davon beeinträchtigt werden, wenn Autofahrer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten. Auch wenn einige von diesen sich nicht davon beeindrucken lassen, einige werden dennoch langsamer fahren und Sie sind Ihrem Ziel ein Stück näher.
  • Informieren Sie die örtliche Polizei, dass in Ihrer Straße oft zu schnell gefahren wird. Wenn Sie beharrlich genug sind und eventuell noch ein Gemeinde- oder Stadtradmitglied anschreiben, dürften über kurz oder lang zumindest gelegentlich tatsächliche Blitzer aufgestellt werden. Auch so können Sie etwas bewirken.

Grundsätzliche Änderungen anregen

  • Wenn Sie in Ihrem Wohngebiet bzw. Ihrer Straße ein Bewusstsein dafür schaffen können, dass zu schnell fahrende Fahrzeuge ein Problem darstellen, welches die Allgemeinheit betrifft, können Sie unter Umständen so auch viel erreichen. Gründen Sie eine Bürgerinitiative, die sich für Tempo 30 in einer 50er-Zone bzw. für ein entsprechend niedrigeres Tempo entsprechend den vorhandenen, derzeit erlaubten Geschwindigkeiten einsetzt. Sammeln Sie Unterschriften und knüpfen Sie Kontakt mit den entsprechenden, öffentlichen Stellen. Wenn Sie nur beharrlich genug sind, kann dies zumindest mittelfristig zur Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzung führen.
  • Es muss nicht immer eine Senkung der erlaubten Geschwindigkeit sein, die angeregt wird. Schlagen Sie auch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen vor. Darunter fallen alle Dinge und Gegebenheiten, durch welche die Fahrzeuge langsamer fahren müssen, wie Verengung der Fahrbahn, Erhöhungen auf der Fahrbahn oder Einführung einer Ampelanlage. Lassen Sie zur Untermauerung Ihrer Forderungen bzw. Anregungen gegebenenfalls ein unabhängiges Gutachten erstellen. Fällt dieses in Ihrem Sinne aus, ist dies nichts, was eine öffentliche Verwaltung einfach ignorieren kann.
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