Blindenausweis beantragen - so geht´s

Beantragen Sie einen Blindenausweis beim Versorgungsamt. Beantragen Sie einen Blindenausweis beim Versorgungsamt.
Wer sein Augenlicht verliert oder von Geburt an nicht hat, benötigt einen Blindenausweis. Sie können darüber hinaus auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Beachten Sie hierzu einige hilfreiche Hinweise.
Britta Odendahl
02.02.2012 Britta Odendahl
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Das schaffen Sie mit Links
  • Befund vom Augenarzt

Beantragen Sie den Blindenausweis bzw. einen Schwerbehindertenausweis

  • Der Blindenausweis ist unter der Bezeichnung „Schwerbehindertenausweis“ bekannt. Wer blind ist, kann folglich keinen Blindenausweis, sondern lediglich einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Auf diesem Ausweis kann blind (bl) als eine Einschränkung vermerkt werden.
  • Sie müssen den Schwerbehindertenausweis beim örtlichen Versorgungsamt beantragen. Schreiben Sie hierzu, dass Sie den Schwerbehindertenausweis benötigen, da Sie erblindet sind. Belegen Sie dies mit einem Attest, das Sie von Ihrem Augenarzt bekommen. Sie können die Beantragung des Behindertenausweises mit Ihrem Augenarzt im Einzelnen besprechen. Schicken Sie dieses Schreiben an das Versorgungsamt.
  • Das Versorgungsamt wird Ihnen den formellen Antrag übersenden. Füllen Sie diesen Antrag aus und schicken Sie ihn zurück. Parallel hierzu wird sich das Versorgungsamt mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen und die Unterlagen anfordern.
  • Sie werden dann wenige Wochen nach Ihrem formellen Antrag den Bescheid vom Versorgungsamt erhalten und den Schwerbehindertenausweis zugestellt bekommen.
  • Beachten Sie, dass der Ausweis vorerst fünf Jahre lang gilt.

Vorteile eines Blindenausweises bzw. eines Schwerbehindertenausweis

  • Haben Sie erst einmal einen Blindenausweis bzw. einen Schwerbehindertenausweis, in dem eingetragen ist, dass Sie blind sind, so können Sie Blindengeld beantragen.
  • Mit Vorlage Ihres Blindenausweises bekommen Sie vielerlei Vergünstigungen. Dies sollten Sie unbedingt nutzen, oftmals haben Blinde sogar einen Anspruch auf  eine Betreuungsperson.
  • Sie können mit dem Ausweis steuerliche Erleichterungen beantragen.
  • Machen Sie auch Vergünstigungen beim Wohnen und im Personen-, Nah- und Fernverkehr geltend.  
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