Billige Autos - darauf sollten Sie beim Kauf achten

Ein Auto muss nicht teuer sein. Ein Auto muss nicht teuer sein.
Ein neues Auto muss nicht immer auch gleich teuer sein, beim Kauf eines billigen Autos müssen Sie natürlich Einiges beachten, vorsichtiges und genaues Vorgehen ist hier oberste Pflicht, damit Sie den Kauf im Nachhinein nicht bereuen müssen.
Sonja Mahlich
19.05.2011 Sonja Mahlich
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So kaufen Sie billige Autos

Die einfachste Möglichkeit, an billiges Autos heranzukommen ist der private Gebrauchtwagenmarkt. Hier sparen Sie allein schon die Händlerkosten. Allerdings müssen Sie hier auf manche Details achten und gut vorbereitet sein.

  • Begutachten Sie das Auto immer persönlich vor Ort. Ein Bild in der Zeitung oder im Internet ist nicht unbedingt besonders aussage fähig über den tatsächlichen Zustand des Wagens.
  • Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer nicht nur einen Termin zur Besichtigung, sondern vereinbaren Sie auch eine Probefahrt. Eine Probefahrt sollten Sie auf jeden Fall vornehmen, bevor Sie sich zum Kauf entschließen, sollte der Verkäufer nicht zustimmen, überlegen Sie sich den Kauf lieber noch einmal.
  • Vor der Probefahrt sollten Sie sich vergewissern, dass das Auto versichert ist. Nehmen Sie einen Begleiter mit, der sich ebenfalls mit Autos auskennt, oder lassen Sie den Wagen von einem KFZ-Fachmann überprüfen.
  • Dass ein gebrauchtes Auto, das zudem auch noch billig ist, Mängel hat, ist klar, aber sie sollten dennoch überprüfen, welche Gebrauchsspuren vorliegen und inwieweit Sie sich auf später notwendige Reparaturkosten einlassen wollen.
  • Der Vertrag sollte genauestens durchgesehen werden, denn hier steckt der Teufel meist im Detail. Schließt der Verkäufer im Kaufvertrag eine Gewährleistung aus, können Sie ihn nur bei nachweisbarer arglistiger Täuschung später noch haftbar machen. Ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann greift die gesetzliche Regelung, in der der Verkäufer noch zwei Jahre nach dem Kauf für Mängel einstehen muss.
  • Schreibt er "gekauft wie gesehen", bezieht sich das auf offensichtliche Schäden, hier ist es ebenfalls notwendig, dass Sie das billige Auto genauestens unter die Lupe nehmen. Des Weiteren muss er darauf hinweisen, ob der Wagen verkehrstüchtig ist. Sollte das billige Auto noch TÜV haben, sagt dies nichts über seine Verkehrssicherheit aus. Beschreibt er den Wagen als fahrbereit, muss dies auch den Tatsachen entsprechen.
  • Der private Verkäufer ist nicht verpflichtet Sie auf alle Schäden hinzuweisen, sind sie nun offensichtlich oder verdeckt. Er ist aber verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, wenn Sie ihn auf diverse Schäden ansprechen.
  • Stellen Sie sicher, dass Verkäufer und Fahrzeughalter laut Fahrzeugpapieren ein- und dieselbe Person sind. Sollte der Verkäufer ein Bekannter oder Freund des eigentlichen Fahrzeugbesitzers sein, bitten Sie ihn darum, dass der Fahrzeughalter bei der Abwicklung des Geschäftes zumindest anwesend ist. Vergleichen Sie auch die Fahrgestellnummer des billigen Autos mit den Papieren.
  • Lassen Sie sich grundsätzlich nicht auf mündliche Zusicherungen ein und bestehen Sie darauf, alles schriftlich im Vertrag festzuhalten. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie mit dem Verkäufer die Ausstattung und Extras ebenfalls schriftlich im Kaufvertrag festhalten. Geschieht dies nicht, könnte der Verkäufer noch Einiges am Auto ausbauen, was Sie dachten, mitgekauft zu haben.
  • Unbedingt sollte auch der genaue Kilometerstand des Autos in dem Vertrag stehen, lassen Sie sich nicht auf Nebensätze wie "laut Tacho" ein. Bei Abschluss des Vertrages sollten Sie auch Datum und Uhrzeit der Übergabe festhalten. Dies ist notwendig für die An- und Abmeldung des Wagens.
  • Nun folgt die Übergabe und Bezahlung, überprüfen Sie vor der Bezahlung die Vollständigkeit der Papiere sowie den Erhalt aller Schlüssel und Codes.

Nun dürfte dem Fahrspaß mit Ihrem Schnäppchen nichts mehr im Wege stehen und Sie bereuen den Kauf eines billigen Autos bestimmt nicht.

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