Alle Kategorien
Suche

Bild am Sonntag kündigen

Kündigen Sie das Abo der Bild am Sonntag schriftlich.
Kündigen Sie das Abo der Bild am Sonntag schriftlich.
Wer die Bild am Sonntag abonniert hat, kann selbstverständlich wieder kündigen, wenn er die Zeitung nicht mehr erhalten möchte. Hierzu ist es wichtig, dass Sie die formellen Anforderungen einhalten.

Sie können ein Abonnement bei der Bild am Sonntag fristgemäß kündigen, wenn Sie es nicht mehr erhalten möchten. Dies ist überhaupt kein Problem und lässt sich in wenigen Minuten erledigen.

So kündigen Sie Form- und Fristgemäß

Immer, wenn Sie ein Abonnement kündigen wollen, müssen Sie die Schriftform einhalten. Eine bloße E-Mail genügt nicht, weil Ihre Unterschrift so nicht übermittelt werden kann. Sie müssen also postalisch mit einem Brief den Vertrag beenden.

  • Sie können immer dann ordentlich den Vertrag beenden, wenn die Mindestvertragslaufzeit beendet ist und Sie die Kündigungsfrist einhalten. Prüfen Sie in Ihrem Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach, wie lange die vereinbarte Mindestlaufzeit gilt. Sie können sich auch an den Leserservice der Bild am Sonntag wenden und nachfragen, wann Ihr nächster Kündigungstermin ist.
  • Grundsätzlich können Sie dann mit einer Frist von nur drei Wochen zum Ende des Zahlungszeitraums beenden. Müssen Sie also die  nächste Zahlung beispielsweise zum Ende des Monats Juni zahlen, so können Sie in der ersten Juni-Woche den Vertrag beenden.
  • Schreiben Sie in den Brief Ihre Kundennummer. So kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet werden. Schreiben Sie immer hinein, dass Sie zu einem bestimmten Termin und hilfsweise zum nächst möglichen Termin den Vertrag beenden wollen. So wird Ihre Kündigung auch wirksam, wenn Sie den Termin falsch bestimmt haben. Bitten Sie dann noch um eine schriftliche Bestätigung des Termins.

So schicken Sie die Kündigung an die Bild am Sonntag

  • Sie können die Bild am Sonntag kündigen, wenn Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben an den Verlag senden. Die Anschrift ist Bild am Sonntag, Leserservice, Brieffach 2260 in 220350 Hamburg.
  • Denken Sie daran den Brief per Einschreiben-Rückschein zu senden. So erhalten Sie den Rückschein, der belegt, wann der Brief eingegangen und somit rechtswirksam geworden ist.

(Stand: Mai 2013)

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: