Bewerbungsvorschläge bieten Ihnen Möglichkeiten, sich auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
Welchen Sinn haben die Bewerbungsvorschläge?
- Wenn Sie als arbeitssuchend gemeldet sind, dann werden Sie von der Arbeitsagentur auch in die Jobbörse eingetragen. Dies ist eine Onlineplattform, in der eine Kurzform Ihres Lebenslaufes erscheint. Bisherige Arbeitgeber werden nicht angegeben, aber die Branchen, in denen Sie bisher tätig waren und auch welche speziellen Kompetenzen Sie in einigen beruflichen Bereichen haben.
- In der Jobbörse können dann Unternehmen Stellenanzeigen veröffentlichen, aber auch selbst nach Bewerbern suchen. Sie können also von Firmen dort gefunden werden und entweder über eine Nachricht oder im Sinne von Bewerbungsvorschlägen angeschrieben werden.
- Hier erhalten Sie dann meist einen Brief von der Arbeitsagentur, in dem Sie auf das Stellenangebot des interessierten Betriebs hingewiesen werden und dazu aufgefordert werden, sich bei dem Unternehmen zu melden, d. h., sich dort zu bewerben.
- Genauso kann die Arbeitsagentur selbst passende Bewerbungsvorschläge recherchieren und Ihnen diese initiativ zusenden. Auch in diesem Fall werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Sie sind arbeitssuchend und wissen nicht, wie heute die Bewerbung verfasst wird? Das Arbeitsamt …
Müssen Sie auf Bewerbungsvorschläge reagieren?
- Die Bewerbervorschläge der Arbeitsagentur sind zunächst als Tipp oder Hinweis zu verstehen. Sie werden dadurch über potenzielle Stellen informiert und darauf aufmerksam gemacht, dass hier ein Mitarbeiter gesucht wird, der ähnliche Qualifikation wie Sie besitzen soll.
- Dennoch kann es manchmal der Fall sein, dass Sie die Stelle nicht antreten möchten, vielleicht, weil das betreffende Unternehmen zu weit weg liegt oder es andere persönliche Gründe gibt. Allerdings dürfen Sie die Bewerbungsvorschläge nicht einfach ausschlagen.
- Manche der Vorschläge beinhalten eine Rechtsfolgebelehrung, aus der hervorgeht, dass Sie sich bewerben müssen und ansonsten, bei Ablehnung ohne Angabe von Gründen, etwa eine Verringerung der Leistungen der Arbeitsagentur droht. Ist diese Belehrung nicht beigelegt, dann ist es theoretisch auch möglich, ein Angebot auszuschlagen.
- Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass die Arbeitsagentur zu den Bewerbungsvorschlägen nachfragt. Sinnvoll ist es daher, zumindest bei dem Unternehmen anzurufen und telefonisch zu erklären, weshalb Sie die Stelle nicht nutzen möchten (z. B. zu große Entfernung, familiäre Verpflichtungen). Es ist davon auszugehen, dass Firmen Sie nicht auf „Biegen und Brechen“ einstellen wollen, sondern auch Mitarbeiter suchen, die längerfristig im Unternehmen bleiben.
- So können Sie dann, wenn telefonisch die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund Ihrer Bedenken auch von dem Unternehmen ausgeschlossen wurde, im Antwortschreiben an die Arbeitsagentur angeben, dass nach Rücksprache mit dem Zuständigen in der Firma die Passung auf die Ausschreibung ausgeschlossen wurde.
- Dennoch sollten Sie bedenken, dass meistens ein Nachweis der Bewerbung (etwa eine Kopie des Anschreibens) von der Agentur für Arbeit verlangt werden kann und dass auch die telefonische Absage eines Unternehmens manchmal nicht anerkannt wird. Daher ist es sinnvoller, sich schriftlich zu bewerben und im Falle eines Vorstellungsgespräches Ihre Bedenken vorzubringen.
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