- 22.02.2012 Britta Odendahl
Kosten für Bewerbung und Porto geltend machen
Sie können die Kosten, die Sie für eine Bewerbung, Porto und auch für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen ausgegeben haben, steuerlich geltend machen.
- Hierzu müssen Sie sämtliche Quittungen sammeln, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und Zugtickets. Mit diesen Nachweisen belegen Sie, die Ausgaben wirklich getätigt zu haben.
- Fehlen Ihnen Belege, so sollten Sie wissen, dass Sie bis 110 Euro ansetzen können. Sie müssen dann die Kosten aufschlüsseln, das bedeutet angeben, woraus sie sich konkret zusammensetzen.
- Füllen Sie dann Ihre Steuererklärung aus. Geben Sie hierzu Werbungskosten an. Beachten Sie, dass Ihre Ausgaben für Porto, Bewerbungen und Vorstellungsgespräche Werbungskosten sind. Sie können die Höhe leicht errechnen, indem Sie die getätigten Ausgaben addieren. Machen Sie es Ihrem Sachbearbeiter bei dem Finanzamt noch einfacher, indem Sie eine Liste anfertigen. Über die Firmen, bei denen Sie sich beworben haben und über die Firmen, die Sie eingeladen haben.
- Sie können die Kosten für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen berücksichtigen, indem Sie für jeden zurückgelegten Kilometer 0,30 Cent berechnen.
- Denken Sie daran, dass Sie die Werbungskostenpauschale nur erhalten, wenn Sie über 920 Euro in Arbeitsmittel, Porto- und Bewerbungskosten und Fahrtkosten investiert haben. Dann erhalten Sie die Pauschale in Höhe von 920 Euro.
Kosten für die Bewerbung sparen
- Halten Sie Ihre Kosten für Bewerbungen und Porto gering. Sie können sich bei sehr vielen Arbeitgebern digital über das Internet bewerben. Schreiben Sie hierzu eine Bewerbungs-E-Mail.
- Sie können auch Ihr Foto als PDF speichern und in Ihren Lebenslauf einfügen.
- Scannen Sie Ihre Arbeitszeugnisse ein und erstellen Sie aus einem Deckblatt, dem Lebenslauf, Zeugnissen und Arbeitszeugnissen eine Bewerbungsmappe per PDF, die Sie an viele Arbeitgeber schicken können. So sparen Sie Bewerbungs- und Portokosten.