Die Betriebsstättenverordnung, bzw. die Arbeitsstättenverordnung regelt die geltenden Sicherheitsanforderungen und die Gesundheitsanforderungen, die am Arbeitsplatz einzuhalten sind.
- 11.01.2012 Britta Odendahl
Wissenswertes über die Betriebsstättenverordnung
- Regelungen über die Betriebsstätte sind in der Betriebsstättenverordnung bzw. in der Arbeitsstättenverordnung normiert. Sie sind unbedingt an Arbeitsplätzen einzuhalten.
- Die Betriebsstättenverordnung regelt Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Beachten Sie, dass hiervon nur sehr wenige Arbeitsplätze nicht betroffen sind.
- Sie sollten wissen, dass eine Arbeitsstätte jeder Ort ist, der innerhalb eines Gebäudes oder außerhalb für die Verrichtung von Arbeit genutzt wird.
- Grundsätzlich steht der Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitsstätten so einzurichten, dass keine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Angestellten besteht.
So halten Sie die Betriebsstättenverordnung ein
- Nach der Betriebsstättenverordnung, bzw. Arbeitsstättenverordnung darf in den Räumlichkeiten, in denen Menschen Ihren Beruf ausüben nicht geraucht werden. Halten Sie dies unbedingt in Ihren Räumlichkeiten ein. Seit es ein Gesetz über den Schutz von Passivrauchern gibt, ist dem Arbeitgeber vorgeschrieben, ein allgemeines oder auf bestimmte Räume begrenztes Rauchverbot durchzusetzen. Halten Sie diese Vorgabe in Ihrem Betrieb unbedingt strikt ein.
- Die Betriebsstättenverordnung, bzw. Arbeitsstättenverordnung beinhaltet Anforderungen an den Betrieb, die unbedingt einzuhalten sind.
- Informieren Sie sich umfassend, über die Mindestabmessungen, die in jedem Arbeitsraum umzusetzen sind. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Vorschriften über die Lüftung und die Temperatur, die Beleuchtung. Beachten Sie, dass es zu jeder dieser Arbeitsstättenregelungen Definitionen gibt, die zu berücksichtigen sind.