Es bleibt Ihnen unbenommen, jeden Beleg für eine betrieblich veranlasste Ausgabe zu sammeln und in Ihre Ausgabensammlung einzuordnen. Aber es geht auch einfacher. Nicht zuletzt im eigenen Interesse erlaubt das Finanzamt, dass Sie auf eine Betriebsausgabenpauschale Bezug nehmen.
Betriebsausgabenpauschale in Nebenberufen
- Eine solche Betriebsausgabenpauschale kommt in Betracht, wenn Sie schriftstellerisch, künstlerisch oder wissenschaftlich tätig sind oder eine Lehrtätigkeit, Vortragstätigkeit oder Prüfertätigkeit ausüben.
- Unter der Voraussetzung, dass Sie dies nebenberuflich tun, dürfen Sie als Betriebsausgabenpauschale 25 %, maximal jedoch 614 € im Jahr geltend machen.
- Üben Sie mehrere dieser Tätigkeiten aus, gilt der Höchstbetrag für alle Tätigkeiten nur einmal im Jahr.
- Nebenberuflich arbeiten Sie dann, wenn diese Tätigkeit höchstens ein Drittel Ihrer eigentlichen Tagesarbeitszeit ausmacht..
- Sofern Sie im Hauptberuf schriftstellerisch oder journalistisch tätig sind, beträgt die Betriebsausgabenpauschale 30 %, höchstens jedoch 2.455 € im Jahr.
Haben Sie einen Arbeitsweg, der etwas länger ist, sodass Sie einige Zeit unterwegs verbringen? Für …
Für bestimmte Tätigkeiten gelten abweichende Sätze
- Erteilen Sie Nachhilfeunterricht, können Sie 25 %, höchstens 614 € im Jahr absetzen.
- Bei Hebammen betragen die Pauschalen 25 %, höchstens 1.535 € im Jahr.
- Bei Tagesmüttern gilt eine Pauschale von 300 € je Kind und Monat, soweit das Kind in einer 40-Stundenwoche (8 Stunden am Tag) betreut wird.
- Ist die Betreuungszeit kürzer, ist die Pauschale anteilmäßig zu kürzen. Bei bis zu 4 Stunden beträgt die Pauschale dann 150 Euro bei bis zu 6 Stunden am Tag 200 Euro.
- Liegen Ihre Aufwendungen über diesen Pauschalsätzen, bleibt Ihnen im Eigeninteresse nichts anderes übrig, als Ihre Ausgaben einzeln zusammenzurechnen und zu Dokumentationszwecken für den Fall der Nachfrage des Finanzamtes zu archivieren.
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