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Betrieb einer PV-Anlage von der Steuer absetzen

Eine PV-Anlage können Sie steuerlich absetzen.
Eine PV-Anlage können Sie steuerlich absetzen.
Da das Thema Umweltschutz und Energieersparnis in letzter Zeit immer weiter ausgeweitet wird und die Bürger dazu aufgefordert werden, so viel wie möglich an Energie einzusparen, lassen sich viele Hausbesitzer eine PV-Anlage (Photovoltaik-Anlage) aufs Dach setzen. Diese wollen sie nach Möglichkeit auch von der Steuer absetzen.

Wie Sie eine PV-Anlage von der Steuer absetzen

Seit der letzten Änderung der Energieeinsparverordnung müssen alle neu errichteten Häuser besonders energiesparend gebaut werden. Das bedeutet, dass diese Häuser, wenn sie nicht als Null-Energiehaus errichtet wurden, mindestens für die Warmwasserbereitung eine PV-Anlage aufweisen. Auf diese Weise sparen Sie immerhin schon mehrere hundert Euro pro Jahr. Diese PV-Anlagen sind zwar in den letzten Jahren im Preis ein wenig günstiger geworden, doch müssen Sie für die Anschaffung immer noch einige tausend Euro auf den Tisch legen. Wie Sie die Kosten für diese Anlage von der Steuer absetzen können, wird hier beschrieben.

  • Sie haben einmal die Möglichkeit, Ihre PV-Anlage linear von der Steuer abzusetzen. Dies bedeutet, dass Sie über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren jeweils 5 % als außergewöhnliche Belastung absetzen können. Auf diese Weise wird Ihr zu versteuerndes Einkommen generell in jedem Jahr gesenkt und Sie haben nur für diese Anlage eine regelmäßige Steuerabschreibung.
  • Zudem können Sie für die Jahre 2009 und 2010, in denen Sie sich diese Anlage angeschafft haben, eine degressive Abschreibung vornehmen. Hierbei können Sie statt der jährlichen Abschreibungsmöglichkeit von 5 % einmalig insgesamt 12,5 % des Restwertes in einem Betrag absetzen.
  • Dieses hat zwar den Vorteil, dass sich Ihr zu versteuerndes Einkommen in diesem Jahr erheblich verringert, doch Sie können danach in den anderen Jahren keinen Anspruch mehr auf eine Abschreibung geltend machen.
  • Möchten Sie die PV-Anlage gewerblich nutzen, also möchten Sie den überzähligen Strom an Ihr Energieunternehmen verkaufen, so wird Ihnen ein sogenannter Investitionsabzugsbetrag ermöglicht, damit Sie noch in diesem Jahr bis zu 40 % der Anschaffungskosten geltend machen können.
  • Wenn Sie sich also nicht in diesem Jahr eine solche Anlage bestellen und diese Bestellung bei Ihrem Finanzamt einreichen, dann können Sie bereits diesen Betrag bereits vor den entstehenden Investitionskosten geltend machen.
  • Zudem besteht sowohl für Privatpersonen als auch für die gewerblichen Nutzer die Möglichkeit der Sonderabschreibung. Hier können Sie in den ersten fünf Jahren bis zu 20 % der reinen Anschaffungskosten zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung absetzen. Auf diese Weise können Sie durch die hohen Kosten für die Anschaffung einer PV-Anlage Ihre jährliche Steuerlast erheblich senken.

Eine PV-Anlage lohnt sich auf jeden Fall und ist auch für die Zukunft selbst über die ersten 20 Jahre hinaus eine gute Investition.

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