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Besteht eine Einlagensicherung im Ausland?

Ausländische Banken sind unterschiedlichen Sicherungssystemen angeschlossen.
Ausländische Banken sind unterschiedlichen Sicherungssystemen angeschlossen.
Haben Sie sich als Anleger auch für eine Geldanlage bei einer ausländischen Bank entschieden? Dann sollten Sie die individuellen Regelungen zur Einlagensicherung beachten. Denn im Ausland liegen die Anforderungen nicht selten unter denen der deutschen Banken. Allerdings gelten innerhalb der EU, nicht erst seit der Bankenkrise in Griechenland, einheitliche Regelungen. Eine Reform der Einlagensicherung auf EU-Ebene soll in Zukunft sogar noch mehr Sicherheit bieten.

Einlagensicherung in Deutschland und im Ausland

Einige ausländische Banken werben mit günstigen Konditionen und guten Zinsen. Jedoch kommt es bei der Wahl der Geldanlage nicht nur auf die zu erwartenden Erträge an, sondern zugleich sollten Sie dabei stets auch die Sicherungssysteme der jeweiligen Bank im Blick haben. Insbesondere die Regelungen zur Einlagensicherung sind für Anleger wichtig zu beachten.

  • In Deutschland sind Einlagen von Anlegern gut durch die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung geschützt. Geschützt werden im Jahre 2013 durch die geltende gesetzliche Einlagensicherung Deutschlands alle Nichtbankeinlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro je Anleger. Das bedeutet, dass Guthaben aus Termin-, Spar- und Sichteinlagen geschützt werden sowie auch Sparbriefe ohne Nachrangabrede. Im Einzelnen handelt es sich dabei zum Beispiel um Guthaben auf dem Tages- oder Festgeldkonto oder auf dem Sparbuch. Der Sicherungsumfang gilt dabei für Privatpersonen wie auch für Guthaben von öffentlichen Stellen und Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen. Zusätzlich gibt es noch private Einlagensicherungsfonds, der die Einlagen von Anlegern ebenfalls schützt. Viele der großen deutschen Banken haben sich diesem zusätzlichen System angeschlossen.

  • Auch innerhalb der EU müssen sich Banken an Mindeststandards halten. Diese besagen, dass die Einlagensicherung bei mindestens 100.000 Euro liegen muss. Somit entspricht sie den gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Daneben existieren aber häufig keine zusätzlichen Einlagensicherungsfonds, die den Anlegern einen erweiterten Schutz bieten.

  • Im Jahre 2013 wurde zudem auf EU-Ebene eine Reform der Einlagensicherung in die Wege geleitet. Diese Reform sieht vor, dass Sparkassen und Landesbanken verpflichtet werden, die eigenen Haftungs-Töpfe aufzustocken. Banken sollen laut der neuen Einlagensicherungsrichtlinie nämlich dazu verpflichtet werden, ein Prozent aller gesicherten Anlagen in ein Sicherungssystem einzuzahlen. Dies beträfe demnach alle Sparguthaben von Bankkunden bis zu dem Betrag von 100.000 Euro.

  • In Ländern außerhalb der EU bestehen nicht selten ähnliche Regelungen zum Einlagenschutz. Einlagen eines Kunden bei einer japanischen Bank sind nach den geltenden Regelungen des Jahres 2013 zum Beispiel bis zu einem Betrag von 10 Millionen japanischen Yen geschützt. In Kanada liegt dieser Höchstbetrag hingegen bei 100.000 Kanadischen Dollar. Geringere Einlagensicherungsbeträge gibt es beispielsweise in Russland mit 700.000 Rubel.

Woran Sie eine ausländische Bank und deren Sicherung erkennen

Nicht immer können Sie auf den ersten Blick erkennen, ob die Regelungen der Einlagensicherung deutscher oder ausländischer Banken gelten.

  • Haben Sie sich für eine Bank entschieden, die zwar eine Niederlassung in Deutschland vertreibt, deren Hauptsitz sich jedoch im Ausland befindet, dann müssen Sie die Regelungen zur Einlagensicherung des jeweiligen Landes beachten.

  • Allerdings gibt es davon auch Ausnahmen. Denn es gibt durchaus einige ausländische Banken mit einer Niederlassung in Deutschland, die sich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angeschlossen haben.

Deshalb sollten Sie sich vor Eröffnung eines neuen Kontos stets über die individuellen Einlagensicherungen der jeweiligen Bank erkundigen. Ein kurzer Anruf beim Kundenservice oder ein Blick in die Ausführungen der Internetpräsenz reicht in der Regel aus, um diese in Erfahrung zu bringen. Zugleich können Sie auch über die Abfragemöglichkeit des Bankenverbandes in Erfahrung bringen, ob und in welcher Höhe die Einlagen bei der jeweiligen Bank geschützt sind.

Stand Oktober 2013

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