Bestätigungsschreiben für Kündigung anfordern - so geht's

Den Kündigungserhalt bestätigen oder nicht? Den Kündigungserhalt bestätigen oder nicht?
Auch bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags ist es sinnvoll, sich ein Bestätigungsschreiben über den Erhalt der Kündigung ausstellen zu lassen.
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Bestätigungsschreiben für eine Kündigung - das ist zu beachten

Auch im Berufsleben kann es notwendig werden, eine Kündigung auszusprechen. Egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, in beiden Fällen müssen Sie sich an das geltende Arbeitsrecht halten.

  • Beachten Sie auf jeden Fall die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
  • Gewöhnlich betragen die Kündigungsfristen in Deutschland vier Wochen zum Monatsende. Je nach Vertragsvereinbarung zählt die Kündigungsfrist zum 15. oder aber auch zum Ende des Monats.
  • Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt das BGB. Die Kündigungsfristen sind im § 622 geregelt. Normalerweise steht die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag. In manchen Firmen gelten aber auch tarifliche Regelungen, die mitunter vom BGB abweichen.
  • Wenn Sie eine Kündigung aussprechen, ist es immer sinnvoll, ein Bestätigungsschreiben anzufordern. Da Sie aber keinen rechtlichen Anspruch auf ein Bestätigungsschreiben haben, sollten Sie die Kündigung immer per Einschreiben abschicken. So können Sie durch den Einlieferungsbeleg die Fristwahrung nachweisen.

So kündigen Sie richtig

  1. Klären Sie die genaue Kündigungsfrist ab und achten Sie strikt auf die Einhaltung derselben. Um auf Nummer sicher zu gehen, kündigen Sie nie im letzten Moment. Planen Sie mindestens 3 - 4 Tage Pufferzeit für die Postzustellung ein.
  2. Formulieren Sie Ihre Kündigung so rechtssicher wie irgend möglich. Lassen Sie sich notfalls von einem Fachmann in Arbeitsrecht bei der Formulierung unterstützen.
  3. Im letzten Abschnitt des Kündigungsschreibens bitten Sie den Empfänger um ein Bestätigungsschreiben oder um die Rücksendung einer unterschriebenen Kopie der Kündigung. In diesem Fall lassen Sie unter Ihrer Unterschrift ein bis zwei Zeilen Platz und schreiben darunter "Kündigung erhalten am", "Datum" und "Unterschrift". Wenn Sie noch einen frankierten Rückumschlag beilegen, erhalten Sie in 90 % der Fälle Ihr Bestätigungsschreiben zurück, obwohl Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben. 
  4. Schicken Sie Ihre Kündigung unbedingt rechtzeitig und immer per Einschreiben ab. So haben Sie auch ohne Bestätigungsschreiben einen Nachweis darüber, wann Sie die Kündigung abgeschickt haben.

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