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Beschwerdebrief an den Vermieter schreiben - so geht's

Mietwohnungen haben viele Vorteile, aber manchmal gibt es leider Anlass für einen Beschwerdebrief an den Vermieter.
Mietwohnungen haben viele Vorteile, aber manchmal gibt es leider Anlass für einen Beschwerdebrief an den Vermieter.
Wenig Verantwortung, geringe Wohnkosten - ein Mietverhältnis hat so einiges für sich. Dumm nur, wenn der Friede im gemieteten Heim durch laute Nachbarn, kaputte Heizungen oder andere Unwägbarkeiten gestört wird. Wir helfen Ihnen, einen Beschwerdebrief an Ihren Vermieter zu verfassen, der höflich und trotzdem wirkungsvoll ist.

Beschwerdebrief angemessen formulieren

  1. Zunächst sollten Sie auflisten, welche Punkte Sie gegenüber Ihrem Vermieter reklamieren möchten. Handelt es sich um periodisch auftretende Zustände, wie z. B. laute Nachbarn, ist es sehr sinnvoll, ein genaues Protokoll anzulegen; nur so kann Ihr Vermieter sich ein genaues Bild über den Sachverhalt verschaffen und den Beschwerdebrief richtig einordnen.
  2. Außerdem sollten Sie sich vor der eigentlichen Formulierung Ihres Schreibens über Ihre Wünsche im Klaren sein. Denken Sie auch im Vorfeld bereits über Kompromissmöglichkeiten und die Angemessenheit Ihrer Forderungen nach. Sie können Ihrem Vermieter zum Beispiel nicht vorschreiben, welche Nachbarn er zu kündigen hat, mögen diese auch noch so laut sein. Ihrem Wunsch nach einer schriftlichen Ermahnung an die Mitmieter könnte schon sehr viel einfacher entsprochen werden.
  3. Wenn Ihnen klar ist, was genau Sie reklamieren möchten und wie Sie sich die Lösung des Problems konkret vorstellen, können Sie sich an das Verfassen des eigentlichen Beschwerdebriefes machen. Beachten Sie hierbei insbesondere die folgenden Hinweise.
  • Schreiben Sie sachlich! Auch wenn Sie Ihre feierwütigen Nachbarn für "Saudumme *§$%§$%***" halten oder die streikende Heizung Sie "schei**wütend" macht - das gehört nicht in einen angemessenen Beschwerdebrief. Schildern Sie also lieber Ihre Situation so sachlich wie möglich!
  • Schreiben Sie konkret! Ihr Vermieter kann nur handeln, wenn er genau um die Umstände weiß, die Sie monieren. Ungefähre Angaben oder Formulierungen, die bandwurmartig den Sinn und Zweck des Beschwerdebriefs umhüllen, sind hier nicht zielführend!
  • Schreiben Sie angemessen! Signalisieren Sie in einem ersten Schreiben immer Einigungsbereitschaft und bitten Sie um baldige Erledigung oder um Erledigung bis zu einem konkreten Datum. Formulierungen wie: "Wenn Sie die Angelegenheit bis zum XX.XX.XXXX nicht erledigt haben, kontaktiere ich meinen Anwalt/kürze ich die Miete" sind bestens geeignet, zusätzlich zur ohnehin schon bestehenden unschönen Wohnsituation, den Ton zwischen Ihnen und dem Vermieter zu verschärfen. Hierauf sollten Sie erst in einem Zweit- oder Drittschreiben zurückgreifen.
  • Denken Sie an die Absenderdaten! Lassen Sie Ihren Vermieter wissen, wie er Sie zu dem Thema am besten kontaktieren kann, nehmen Sie also idealerweise Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse mit in Ihren Briefkopf auf!
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