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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie - so kann's klappen

Sie können auch nach einer Psychotherapie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Sie können auch nach einer Psychotherapie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Die Anforderungen an den Menschen sind in unserer heutigen schnelllebigen, unbeständigen Berufswelt immer höher geworden. So reagieren viele Arbeitnehmer auf die permanente Überbelastung mit einem Burnout. Vielleicht haben Sie ja auch schon einmal eine Psychotherapie gemacht. Wer trotz dieser Behandlung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, der muss auf einiges achten.

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie auswählen

  • Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, der sollte wissen, dass die Psychotherapie, die Sie vor Vertragsabschluss begonnen haben, kein Grund für die Versicherer ist, Ihren Antrag kategorisch abzulehnen.
  • Die Versicherungen führen bei jedem Antrag immer eine Einzelfallprüfung durch und entscheiden dann dementsprechend.
  • Es ist auch so, je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto höher sind Ihre Beiträge. Daher sollten Sie als Berufsanfänger Versicherungen vergleichen.
  • Dies können Sie im Internet auf der Webseite Deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung erledigen. Hier werden Ihnen Versicherer angezeigt, die Sie trotz vorheriger Behandlung beim Psychotherapeuten versichern.
  • Achten Sie unbedingt auf die exakten Vertragskonditionen und vergleichen Sie die Höhe der Beiträge.

Was Sie bei Vertragsanbahnung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen

  • Wer einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, bekommt eine Selbstauskunft postalisch zugeschickt.
  • In diesem Dokument müssen Sie alle Ihnen bekannten Erkrankungen eintragen.
  • Machen Sie nach einer Psychotherapie und, nachdem Sie wissen, welche Diagnosen Ihnen gestellt wurden, unbedingt wahrheitsgemäße Angaben.
  • Die Versicherer konsultieren Ihre behandelnden Ärzte und den Therapeuten und überprüfen den Wahrheitsgehalt Ihrer Angaben.
  • Kommt es zu einem Versicherungsfall und stellt sich heraus, dass Ihre Angaben falsch waren, so tritt die Versicherung nicht in die Regulierung ein und Sie sind schlechter gestellt als zuvor, da Sie dann vergeblich die Versicherungsbeiträge eingezahlt haben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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