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Berufsjahre berechnen - Informatives

Die Berufsjahre kann ei n Arbeitnehmer berechnen, wenn er den Tarifvertrag prüft.
Die Berufsjahre kann ei n Arbeitnehmer berechnen, wenn er den Tarifvertrag prüft.
Wer seine Berufsjahre berechnen will, ist oft verunsichert und weiß nicht genau, ob die Elternzeit, die Ausbildungsjahre und Weiteres dazugezählt werden. Entscheidend ist auch, ob es um eine Eingruppierung in eine Tarifgruppe geht. In diesem Fall sind oft nur die Betriebszugehörigkeitsjahre ausschlaggebend.

Die Berufsjahre zu berechnen kann sich schwierig gestalten. Vor allem ist dies der Fall, wenn ein Arbeitnehmer in Elternzeit war und oftmals das Unternehmen gewechselt hat.

Berufsjahre richtig berechnen

  • Wer die Berufsjahre berechnen will, sollte grundsätzlich beachten, dass hierzu die Jahre in dem erlernten Beruf nach der Ausbildungszeit gehören. Gehen Sie dann in die Elternzeit, werden diese Jahre nicht mitgezählt.
  • Umfasst sind somit alle Jahre in dem Beruf, unabhängig davon, in welchen Betrieben dieser Beruf ausgeübt wurde. Sie können auch in verschiedenen Unternehmen gearbeitet haben, ohne dass dies Ihre Berufsjahre verringern könnte. Das ist jedoch nur die allgemeine Wertung. Werden die Jahre bestimmt, um einen Arbeitnehmer in eine Tarifgruppe einzugruppieren, so ist die Definition enger.

Berufsjahre als Grundlage für die Eingruppierung in Lohngruppen

  • Wer seine Berufsjahre berechnen will, um seine Eingruppierung in eine Lohngruppe zu bestimmen, der sollte wissen, dass hier die Definition ausschlaggebend ist, die in dem Tarifvertrag steht.
  • In den meisten Tarifverträgen wird lediglich darauf abgestellt, dass die Jahre mit Betriebszugehörigkeit gezählt werden. Hierzu muss es dann eine regulierende Klausel in dem gültigen Tarifvertrag geben. Haben Sie in demselben Beruf vorher in anderen Betrieben gearbeitet, so bleibt dies außer Betracht. Es werden nur die Jahre berechnet, die ein Arbeitnehmer nach Ihrer absolvierten Ausbildung in einem bestimmten Unternehmen gearbeitet hat.
  •  Fehlt jedoch diese einschränkende Klausel in dem Tarifvertrag, so gilt die allgemeine Definition, und es werden auch die Jahre gezählt, die ein Arbeitnehmer in dem Beruf in anderen Unternehmen gearbeitet hat.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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