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Berufsgenossenschaften - Übersicht

Eine der Berufsgenossenschaften ist die BG Bau.
Eine der Berufsgenossenschaften ist die BG Bau.
Berufsgenossenschaften nehmen wichtige Aufgaben wahr. Die Übersicht über die Aufgaben und die Anzahl der Institutionen zu behalten, ist jedoch nicht so einfach.

Berufsgenossenschaften – eine sinnvolle Einrichtung

Bei den Berufsgenossenschaften gibt es gewerbliche Berufsgenossenschaften und eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

  • Die Berufsgenossenschaften sind als Sozialversicherungsträger Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Unternehmen sind in den jeweiligen Genossenschaften zur Mitgliedschaft verpflichtet. Sie tragen durch ihre Beitragszahlungen den Großteil der Finanzierung.
  • Aufgabe der BGs ist es hauptsächlich, Unfälle am Arbeitsplatz, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und durch die Arbeit bedingte Gefahren für die Gesundheit zu verhüten. Dazu beraten sie die Betriebe in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, schulen das für diese Bereiche zuständige Personal und erlassen Vorschriften zur Unfallverhütung, deren Einhaltung sie auch überprüfen müssen.
  • Hinzu kommen weitere Aufgaben: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder wenn ein Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit erkrankt, müssen sie sich um die medizinische Rehabilitation kümmern, das heißt, im Idealfall den Schaden beseitigen, wenigstens aber für eine Besserung sorgen, eine Verschlimmerung verhindern oder die Folgen des Arbeitsunfalls abmildern. Außerdem sind sie für die berufliche und soziale Rehabilitation zuständig, das bedeutet, sie müssen sich um einen adäquaten Arbeitsplatz kümmern sowie dem Betroffenen Hilfen zur Verfügung stellen, wenn er solche zur Bewältigung des Alltags braucht. Wenn der Verunfallte oder Erkrankte pflegebedürftig ist, müssen sie die gleichen Leistungen aufwenden wie die Pflegeversicherung.
  • Sie sind außerdem für die Zahlung von Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder für die Rentenzahlung, wenn der Betroffene nicht mehr arbeiten kann, zuständig. Darüber hinaus bezahlen sie in Todesfällen durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten den Hinterbliebenen Rente und Sterbegeld.   

Die BGs in der Übersicht

Früher gab es mehr als zwanzig gewerbliche und neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, sodass man leicht die Übersicht verlieren konnte. Mittlerweile wurde ihre Anzahl per Gesetz reduziert.

  • Zum 1. Januar 2013 wurden die landwirtschaftlichen BGs, die ohnehin etwas anders organisiert waren und in denen auch die selbstständigen Landwirte und ihre mitarbeitenden Angehörigen versichert waren, in die neu gegründete Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG, eingegliedert. Die Zahl der gewerblichen BGs, die durch Zusammenschlüsse nach und nach reduziert wurde, liegt schon seit dem 1. Januar 2011 bei neun, sodass die Übersicht nun einfacher ist.
  • Die nun noch vorhandenen gewerblichen Berufsgenossenschaften umfassen die Branchen Bauwirtschaft (BG Bau), Handel- und Warendistribution (BGHW), Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM), Banken, Versicherungen, Verwaltung, freie Berufe, besondere Unternehmen, keramische- und Glasindustrie sowie Straßen-, U- und Eisenbahnen (VBG), Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI), Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Holz und Metall (BGHM) sowie Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW).

Die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen in den BGs ist nicht unumstritten, wurde jedoch vom Europäischen Gerichtshof für rechtmäßig erachtet. (Stand 03/2013)

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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