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Berufserfahrung für den Beruf anerkennen lassen - Tipps

Lassen Sie sich Ihre Berufserfahrung anerkennen!
Lassen Sie sich Ihre Berufserfahrung anerkennen!
Sie arbeiten seit Jahren in einem Beruf, haben diesen ursprünglich aber gar nicht gelernt? Wenn Sie sich Ihre Berufserfahrung als Fachkraft anerkennen lassen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Berufserfahrung - wer kennt Ihren Beruf?

  • Wenn Sie seit Jahren in einem Unternehmen (oder in mehreren) als Fachkraft arbeiten, aber keinen Abschluss haben, müssen Sie Ihre Tätigkeiten erst einmal formlos nachweisen können.
  • Sofern Ihre Arbeitgeber mit Ihnen zufrieden sind, werden sie dies auch gerne tun. Lassen Sie sich den Zeitraum Ihrer Tätigkeit bescheinigen, hier reicht zunächst ein formloses Schriftstück: "Herr/Frau XX war bei uns im Zeitraum von ... bis ... als Fachlagerist tätig. Er/Sie war hier unseren gelernten Kräften gleichgestellt."
  • Auch wenn es sich um ehemalige Arbeitgeber handelt: Rufen Sie Ihren Ex-Chef an, erklären Sie ihm freundlich, dass Sie Ihre Berufserfahrung anerkennen lassen möchten, und bitten Sie ihn um ein Schriftstück.
  • Um den Vorgang zu beschleunigen, hilft es oft, einen Satz vorzuformulieren, diesen an den Chef zu schicken und die Personalabteilung/Verwaltung in Kopie zu setzen. So sind alle gleich informiert.


Wen können Sie Ihre Leistungen anerkennen lassen?

  • Hier gilt: Lassen Sie sich helfen. In jedem Bundesland, ja in jedem Landkreis gelten andere berufsbezogene Leistungen. Lassen Sie sich einen Beratungstermin bei Ihrer IHK oder der Agentur für Arbeit geben.
  • Meistens gibt es die Möglichkeit, fünf Jahre Berufserfahrung als Praxisausbildung anerkennen zu lassen. Sie müssen unter Umständen eine kleine schriftliche Theorieprüfung ablegen, sofern Ihr gelernter Beruf diese nicht bereits abdeckt.
  • Haben Sie keine Berufsausbildung, werden Sie wahrscheinlich einen Lehrgang besuchen müssen. Alles in allem verkürzt aber Ihre Berufserfahrung die Ausbildung, die Ihnen noch bevorsteht.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie unterstützt, zum Beispiel durch Freistellen für die Schule, zum Lernen oder durch Sonderurlaub. Oft geben Chefs auch einen finanziellen Beitrag zum Schulgeld.
  • Sind Sie arbeitslos gemeldet, besprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Agentur für Arbeit. Oft werden Weiterbildungen, die zur Wiederaufnahme eines Berufs führen, gefördert.
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