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Berechnung der Witwenrente - so geht's

Welche Witwenrente steht Ihnen zu?
Welche Witwenrente steht Ihnen zu?
In Deutschland steht jedem die sogenannte Witwen- oder Witwerrente zu, wenn der Ehegatte verstorben ist. Die Berechnung der Witwenrente wird häufig aber als sehr kompliziert erachtet. Es gibt viele Regeln, die nicht auf jeden zutreffen und maßgeblich für die Höhe der Rente sind. Damit man die Rente berechnen kann, muss zuerst einmal überprüft werden, auf welche Rentenart man Anspruch hat.

Was Sie benötigen:

  • Rentenbescheide
  • Rentenrechner

Die Grundlagen für die Berechnung der Rente

  • Bevor Sie die Berechnung der Witwenrente durchführen können, müssen Sie überprüfen, ob Sie Anspruch auf die "kleine" oder die "große" Witwenrente haben.
  • Die kleine Witwenrente erhält man dann, wenn man selbst noch erwerbstätig ist und den größten Teil seines Lebensunterhaltes selbst bestreiten kann. Sie macht 25 % dessen aus, was Ihr verstorbener Ehepartner als Rente bekommen hat.
  • Die große Witwenrente hingegen wird dann gezahlt, wenn Sie entweder noch minderjährige Kinder haben, selbst nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können, Sie ein behindertes Kind haben oder älter als 45 Jahre sind. In diesem Fall erhalten Sie 55 % der Rente Ihres verstorbenen Gatten.

So wird die Witwenrente berechnet

  • Nachdem Sie wissen, auf welche Rente Sie Anspruch haben, können Sie die Berechnung der Witwenrente vornehmen. Zuerst müssen Sie auf Ihren Rentenbescheiden prüfen, wie viel Rente Sie und Ihr Ehepartner bekommen haben. Maximal 55 % der Rente des Verstorbenen können Sie bei der Berechnung der Witwenrente jetzt Ihrer Rente hinzurechnen.
  • Bekamen Sie beide jeweils 1.000 Euro, so läge Ihre Rente jetzt bei maximal 1.550 Euro. Von Ihrer eigenen Rente wird ein Freibetrag abgezogen, der derzeit bei 689,93 Euro liegt. Von dem, was übrig bleibt – in diesem Fall also 310,07 Euro – werden Ihnen 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Das wären in diesem Fall 124 Euro. Diese 124 Euro werden von den 1.000 Euro Ihrer ursprünglichen Rente abgezogen. Die Rente Ihres Gatten wird dafür zu 55 % auf Ihre Rente aufgeschlagen. Das wären bei diesem Beispiel 550 Euro, sodass Ihre endgültige Rente 1.425 Euro betragen würde.

Komplizierte Berechnung der Witwenrente einfach umgesetzt

  • Bei all den Zahlen und Werten, die man berechnen muss, fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Einfacher kann man seine Witwenrente berechnen, wenn man einen speziellen Rentenrechner verwendet, den man überall im Internet finden kann.
  • Zur Berechnung der Witwenrente müssen Sie dann nur ein paar persönliche Informationen angeben und der Rechner erledigt den Rest automatisch.
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