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Berechnung der Mehrwertsteuer – die Formel richtig anwenden

Mit einem Taschenrechner berechnen Sie die Mehrwertsteuer im Nu.
Mit einem Taschenrechner berechnen Sie die Mehrwertsteuer im Nu.
Egal ob in der Schule, einer kaufmännischen Ausbildung oder im Privatleben: Es ist immer hilfreich, wenn Sie wissen, was die Mehrwertsteuer ist und wie sie ausgerechnet wird. Mit dieser einfachen Formel zur Berechnung geht es schnell und kinderleicht.

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  • Taschenrechner

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?

Im Volksmund wird oft von der Mehrwertsteuer gesprochen, aber wenn Sie z.B. eine Schulaufgabe für die Berechnung der Steuer bekommen, steht in dieser oft der Begriff Umsatzsteuer. Wo liegt da eigentlich der Unterschied?

  • Die Unterscheidung ist relativ einfach, denn eigentlich gibt es keinen Unterschied. Beide Wörter beschreiben dieselbe Steuerart. International ist allerdings das Wort Mehrwertsteuer weiter verbreitet. In Deutschland beträgt die Steuer 19 Prozent. Aber es gibt einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent für z.B. wichtige Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte, Zeitungen, Bücher, Zeitschriften uvm. (Stand 2012)
  • Für Unternehmen ist die erhobene und gezahlte Umsatzsteuer eine indirekte Steuer. Beim Einkauf von Gütern zahlen die Firmen die Steuer im Voraus, weshalb diese als Vorsteuer bezeichnet wird. Die Vorsteuer kann dann beim Finanzamt geltend gemacht werden und das Unternehmen erhält diese zurück.
  • Eingenommene Umsatzsteuer hingegen, z.B. durch den Verkauf von Waren, muss an das Finanzamt abgeführt werden. Aus diesem Grund wird in der Regel eine Zahllast berechnet, indem die gezahlte Vorsteuer von der eingenommenen Mehrwertsteuer abgezogen wird. Die Zahllast ist dann wichtig für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung. 
  • Jedes Unternehmen muss bis zum 10. Tag des abgelaufenen Kalendermonats eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und eine Vorauszahlung leisten. Am Ende des Kalenderjahres wird dann durch die Umsatzsteuererklärung überprüft, ob die berechnete Zahllast den tatsächlich gezahlten Steuern entspricht.

Wer muss überhaupt Umsatzsteuer bezahlen?

  • Firmen, die nicht als Kleinunternehmen gelten, müssen Mehrwertsteuer berechnen. Diese erhöht den Preis des Angebotenen und entspricht der Umsatzsteuer. Die Käufer müssen dann diese Steuer zahlen, häufig 19%.
  • Als Kleinunternehmen gelten Betriebe oder Selbstständige dann, wenn Sie im aktuellen Jahr weniger als 17.500 EUR Umsatz erwirtschaften und im Folgejahr auch unter der Grenze von 50.000 EUR bleiben.
  • Wer also momentan zwar weniger als 17.500 EUR umsetzt, aber ihm Folgejahr vermutlich über 50.000 EUR liegt, ist kein Kleinunternehmer mehr und muss auf Rechnungen eine Umsatzsteuer ausweisen, die sich nach einer Formel berechnen lässt. Von diesen Grenzwerten muss jeweils noch die geltende Umsatzsteuer abgezogen werden.
  • Diese ist aber nicht immer gleich. Denn in manchen Branchen gilt eine Formel mit verringertem Satz von 7%. Das betrifft etwa bestimmte Lebensmittel. Weiterhin sind einzelne Dienstleistungen generell von der Steuer ausgenommen, etwa therapeutische Leistungen von Psychotherapeuten.

Die Berechnung mit einer einfachen Formel

Zur Berechnung der Mehr- bzw. Umsatzsteuer gibt es eine einfache Formel, die sowohl das Addieren als auch das Subtrahieren der Steuer erleichtert.

  • Haben Sie einen Grundbetrag und möchten die Mehrwertsteuer zu diesem Betrag addieren, erleichtert es diese Formel ungemein. Bei einem Grundbetrag von 500 € können Sie einfach die Formel "500 x 1,19" anwenden und Sie erhalten den Grundbetrag plus Steuern, also "595". Nehmen Sie anstelle von "1,19", "0,19" erhalten Sie nur die Steuern, also "95".
  • Wenn Sie einen Betrag mit schon enthaltener Steuer haben z.B. "595", können Sie mit einer ähnlichen Methode einfach den Betrag ohne Steuern ermitteln. Nehmen Sie einfach "595 : 1,19" und schon haben Sie den steuerfreien Grundbetrag von "500".  
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