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Fahrtkosten für Vorstellungsgespräch absetzen - so gehen Sie vor

Fahrt zum Vorstellungsgespräch ist absetzbar.
Fahrt zum Vorstellungsgespräch ist absetzbar.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder einem neuen Arbeitsplatz sind, fallen neben den Kosten für die Bewerbungsunterlagen wie Mappen, Kopien oder Bewerbungsfotos weitere Kosten an. Interessant ist, ob Sie die Fahrtkosten für Ihr Vorstellungsgespräch absetzen können.

Was Sie benötigen:

  • Bestätigung über Vorstellungsgespräch
  • Bus- oder Bahnticket
  • Taxiquittung
  • Berechnung der gefahrenen Kilometer
  • Parkquittungen

Wer heutzutage einen Ausbildungsplatz sucht oder sich auf eine neue Arbeitsstelle bewirbt, muss bereit sein, in einem weiteren Umkreis um den eigentlichen Wohnort hinaus zu suchen. Wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sind und Ihnen dabei Fahrtkosten entstehen, wollen Sie diese bei Ihrer Steuererklärung auch absetzen können.

Fahrtkosten bei der Steuererklärung geltend machen

  • Sie haben die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch bei einem potenziellen Arbeitgeber nicht von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Bei einer Arbeitslosigkeit oder einem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes ist auf Antrag bei dieser Behörde eine Rückerstattung nachgewiesener Kosten möglich. Ansonsten können Sie sie absetzen.
  • Der Arbeitgeber, der Sie kennenlernen will und zu einem Vorstellungstermin geladen hat, muss Ihnen an sich nach § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) alle Kosten, die durch seine Einladung in das Unternehmen verursacht werden, ersetzen. Wenn er dies in seinem Einladungsschreiben oder in einem Telefonat aber explizit ausgeschlossen hat, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, die Fahrtkosten zu dem Vorstellungsgespräch bei der Steuer anzumelden.
  • Sie sind von einem Arbeitgeber zu einem Termin eingeladen worden und können das Unternehmen nicht zu Fuß erreichen. Sie fahren mit Bus, Bahn, Taxi oder Auto und dadurch bedingt sind Kosten entstanden. Sammeln Sie jeden Beleg, mit dem Sie Fahrtkosten nachweisen können: Bus- oder Bahnticket, eine Quittung des Taxifahrers, Nachweis von Parkgebühren. Auch die Kosten für einen Stadtplan fallen darunter.
  • Die Anrechenbarkeit der Kosten ist unabhängig von dem Erfolg Ihrer Bewerbung. Auch wenn Sie letztlich abgelehnt wurden, sind die Fahrtkosten absetzbar.

Kosten der Fahrt zum Vorstellungsgespräch als Werbungskosten absetzen

  • Die reinen Fahrtkosten, soweit sie durch die Nutzung eines Autos zum Vorstellungsgespräch entstanden sind, werden mit einer Kilometerpauschale von zur Zeit 30 Cent pro Fahrkilometer erstattet. Um sie mit Erfolg absetzen zu können, notieren Sie - entweder auf dem Einladungsschreiben oder einer Bestätigung des Arbeitgebers -, dass Sie zum Vorstellungsgespräch erschienen sind, die Anzahl der gefahrenen Kilometer für den Hin- und den Rückweg.
  • Heften Sie sich diese Unterlagen für Ihre Steuererklärung im Folgejahr ab. Haben mehrere Gespräche stattgefunden, verlieren Sie so nicht den Überblick über die Fahrkilometer.
  • Alternativ dazu kann man sich zum Beispiel in einer Excel-Datei sehr gut ein Fahrtenbuch über die stattgefundenen Vorstellungsgespräche anlegen.
  • Damit die Fahrtkosten Ihre Steuerbelastung senken können, muss ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt oder eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Füllen Sie in der Anlage N zu Ihrer Steuererklärung den Absatz über Werbungskosten (Zeile 47 der Anlage N) aus.
  • Nehmen Sie vorher eine Summenbildung bei Ihren Fahrtkosten und eventuellen anderen abzugsfähigen Positionen vor. Sollten Sie Arbeitnehmer sein, erkennt das Finanzamt die Kosten über einen Pauschalbetrag auch ohne Nachweis an. Sofern diese über der Pauschale von zur Zeit 920 Euro liegen, lohnt sich eine konkrete Auflistung.

Legen Sie Ihre Einladungen zum Bewerbungsgespräch, Ihre Listen über die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten und Ihre sonstigen Belege der Steuererklärung bei.

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