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Beitragserhöhung im Fitnessstudio: Sonderkündigungsrecht - Hinweise

Bei einer Beitragserhöhung des Fitnessstudios können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen.
Bei einer Beitragserhöhung des Fitnessstudios können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen.
Viele Fitnessstudios binden ihre Kunden mit einer Mindestvertragslaufzeit. So ist es grundsätzlich erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich, ordentlich zu kündigen. Hiervon unberührt bleibt jedoch das Recht der Mitglieder, bei einer Beitragserhöhung von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Wissenswertes über das Sonderkündigungsrecht

  • Grundsätzlich können Sie einen Vertrag mit dem Fitnessstudio immer ordentlich kündigen, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist und Sie sich an die Kündigungsfrist halten.
  • Zusätzlich gibt es jedoch ein Sonderkündigungsrecht, das die Mitglieder in bestimmten Situationen anwenden können. Hierzu treffen viele Studios Regelungen in dem Vertrag. Dies können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.
  • Das Sonderkündigungsrecht greift immer dann ein, wenn sich entweder die Grundmodalitäten des Vertrags ändern oder Ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr möglich wäre. Dies ist bei einer Beitragserhöhung der Fall, da sich dann die Hauptleistung ändert.
  • Davon können Sie auch Gebrauch machen, wenn Sie in eine andere Stadt umziehen und das Studio dort keine Filiale hat. Dann wäre es Ihnen unmöglich, weiterhin zu trainieren.
  • Sind Sie so sehr erkrankt, dass Sie auch nicht mehr trainieren können, so können Sie den Vertrag ebenfalls beenden. Dann wäre ein Training auch unmöglich.

Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung des Fitnessstudios

  • Teilt Ihnen das Fitnessstudio die Beitragserhöhung mit, so haben Sie die Wahl, ob Sie die neuen Konditionen akzeptieren. Das Mitglied entscheidet dann, ob es fristgemäß Widerspruch gegen die Änderung einlegt oder mehr Geld bezahlt.
  • Wollen Sie den Vertrag aufgrund der Änderung beenden, so können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen. Schreiben Sie dann dem Studio Ihre schriftliche Kündigung und berufen Sie sich auf die Änderung der Beiträge.
  • Fordern Sie unbedingt eine Bestätigung des Kündigungstermins. So haben Sie Rechtssicherheit.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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