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Beim 13. Monatsgehalt die Abgaben senken - so geht's

Mit dem 13. Monatsgehalt clever vorsorgen
Mit dem 13. Monatsgehalt clever vorsorgen
Das 13. Monatsgehalt ist für alle Arbeitnehmer wünschenswert. Gezahlt wird es aber bei weitem nicht mehr von allen Arbeitgebern. Die schwankende Konjunktur führte zu immer häufigeren Streichungen.

Das 13. Monatsgehalt treibt Steuern und Sozialabgaben

  • Für viele Arbeitnehmer ist das 13. Monatsgehalt auf den ersten Blick eine sehr erfreuliche Angelegenheit. Gerade kurz vor Weihnachten, in der Regel mit dem Novembergehalt ausgezahlt, gibt es noch zusätzliches Geld in die Urlaubskasse. 
  • Der Haken ist jedoch für die meisten Arbeitnehmer, dass Steuerprogression und Sozialabgaben einen Großteil des 13. Monatsgehaltes wieder auffressen. Lediglich diejenigen, die über den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung liegen, müssen die Steuerprogression in Kauf nehmen. 
  • Viele Arbeitgeber teilen daher die Sonderzahlung in zwei Tranchen auf. Der erste Teil wird im Juni als sogenanntes Urlaubsgeld ausgezahlt. Die zweite Hälfte erhalten die Arbeitnehmer dann als Weihnachtsgeld. Der Effekt ist, dass die Steuerprogression nicht so stark greift. 

Sonderzahlungen steuerfrei investieren

  • Es gibt allerdings einen kleinen Trick, wie Sie Ihr 13. Monatsgehalt steuer- und sozialbgabenfrei erhalten können. 
  • Die meisten Arbeitnehmer verfügen über eine zusätzliche Altersversorgung. Diese wird in der Regel aus dem Netto-Einkommen bezahlt, gleich ob eine Riester-Rente oder eine ungeförderte Versicherung. 
  • Eine Entlastung für die Haushaltskasse ist die Variante einer betrieblichen Altersversorgung. Einkommensanteile, die für die Finanzierung einer Firmenrente verwendet werden, sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. 
  • Wenn Sie also statt einer privaten Altersversorgung eine betriebliche Altersversorgung den Vorzug geben, können Sie mehr ansparen, da der Beitrag nicht, wie im Netto-Einkommen, um Steuern und Sozialabgaben geschmälert wurde. 
  • Eine Vergleichsrechnung für diese Verwendung des 13. Monatsgehaltes ist aber unabdingbar, da die Betriebsrente später einer höheren Besteuerung unterliegt, als eine private Vorsorge. 
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