Bei Schimmelbefall Mietminderung beantragen

Miteminderung bei Schimmelbefall durchsetzen Miteminderung bei Schimmelbefall durchsetzen
Sie haben eine Wohnung gemietet, welche von Schimmelbefall betroffen ist? Dann erfahren Sie hier, wie Sie eine Mietminderung wirksam durchsetzen können und was dabei zwingend zu beachten ist.
Kathrin Nitschke
27.07.2011 Kathrin Nitschke
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Schritt für Schritt zur Mietminderung

  • Dokumentieren Sie sämtlich Mängel, die im Zusammenhang mit dem Schimmel stehen. Die schadhaften Stellen, undichte Fenster etc. Da Sie einen Anspruch gegen den Mieter geltend machen möchten, sind Sie für das Vorliegen der Mängel zunächst einmal beweispflichtig. Am besten machen Sie Fotos von den Schimmelflecken.
  • Wer ganz sicher gehen will, lässt speziell bei größerem Schimmelbefall ein Sachverständigengutachten erstellen. Dies ist jedoch erst nötig, wenn der Mieter die Beseitigung des Schimmels mit dem Klassiker "Sie lüften nicht genug" abweist.

Den Mieter über den Schimmelbefall informieren

  • Als Nächstes informieren Sie Ihren Vermieter. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dies so zeitig wie möglich zu tun, um größere Schäden zu vermeiden. Setzen Sie dazu ein Schreiben auf, in welchem Sie dem Vermieter den Schimmelbefall beschreiben und fordern ihn auf, die Schäden zu beseitigen.
  • Dazu setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist (je nachdem wie groß der Schaden ist, müssen Sie dem Vermieter etwas Zeit geben).
  • Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie die Miete mindern werden, wenn der Mangel bis zur gesetzten Frist nicht beseitigt ist. Denken Sie auch hier wieder daran, dass Sie beweispflichtig sind, falls der Vermieter behaupten sollte, er habe von Ihnen kein Schreiben bekommen. Daher empfiehlt es sich, das Schreiben per Einschreiben zu versenden oder unter Zeugen einzuwerfen.

Die Mietminderung durchsetzen

  • Wenn der Mieter den Mangel in der gesetzten Frist nicht behebt, mindern Sie einen Teil der Miete, indem Sie einen gewissen Prozentsatz der Miete einbehalten. Die Höhe richtet sich nach der Intensität des Schimmelbefalls und somit nach dem Grad des Schadens. Jeder Mietminderung ist daher eine Einzelfallentscheidung.
  • So reicht die Spanne von 2% für kleine Schimmelflecken in einer teuren Mietwohnung (vgl. AG Münster, Urteil vom 18.10.1995 - 48 C 493/94) bis zu 93 % für erhebliche Schimmelflecken mit Dauerfeuchte ( vgl. AG Berlin-Tempelhof / Kreuzberg, Az. 6 C 328/84). Je weniger Räume tatsächlich nutzbar sind und je höher die Gesundheitsgefährdung, desto höher der Prozentsatz, der von der Miete abgezogen werden kann.

Hinweis: Vorsichtshalber sollten Sie die zurückbehaltene Miete auf einem Sparbuch zurücklegen. Möglich ist, dass der Vermieter wegen der Höhe der Mietminderung gegen Sie prozessiert, wenn die Minderung unangemessen hoch ist. In dem Fall müssen Sie einen Teil des Geldes wieder herausgeben. Wenn Sie unberechtigt zu viel mindern und nicht zahlen können, wäre der Vermieter berechtigt, Sie fristlos zu kündigen, wenn der einbehaltene Betrag mind. zwei Monatsmieten beträgt.

Den Schimmelbefall selbst entfernen:

  • Wenn der Vermieter sich weigert, den Schaden zu beheben, beheben Sie in selbst. Wenn der Vermieter nach Fristablauf den Mangel nicht beseitigen lässt, haben Sie ein Recht darauf, selbst tätig zu werden.
  • Die Kosten dafür können Sie mit der bzw. den nächsten Miete(n) verrechnen.
Diese Anleitung
Leser-Tipps (1) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • Gerard | 03.08.2011, 10:50

    Eine sehr gute Anleitung die hier gegeben wird. Meine Schwiegermutter hat auch ein paar Probleme mit Schimmer in der Wohnung. Ich hab mir die Anleitung jetzt ausgedruckt und werde mal mit ihr die nächsten Schritte durchsprechen. Es sind zwar nur ein paar kleine Stellen, aber die Gesundheit geht vor.

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