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Bei eBay Bewertung rückgängig machen - so geht's

Internet-Auktionen sind sehr beliebt.
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Es ist nicht einfach, eine eBay-Bewertung rückgängig zu machen. Sie selbst können dies gar nicht tun, sondern Sie benötigen das Einverständnis vom Käufer oder Sie müssen eBay davon überzeugen, dass die Bewertung ungerechtfertigt ist.

Die eBay-Bewertung spiegel die Seriosität des Nutzers wider, sowohl in Bezug auf seine Verkäufe als auch auf seine Käufe. Wenn Sie eine Bewertung abgeben, äußern Sie Ihre freie Meinung und somit haben Sie rechtlich nichts zu befürchten. Es sei denn, Sie haben Ihren Verkaufspartner beleidigt oder ihm böswillige oder unwahre Dinge unterstellt.

Die eBay-Bewertung im gegenseitigen Einverständnis rückgängig machen

Sie selbst können eine eBay-Bewertung gar nicht rückgängig machen, und Ihr eBay-Handelspartner kann dies auch nicht. Wenn Sie die Bewertung voreilig abgegeben haben und sich im Nachhinein einigen, dass Sie diese doch nicht so stehen lassen möchten, können Sie eBay um die Entfernung der Bewertung bitten.

  1. Einigen Sie sich vorab per E-Mail oder auch telefonisch mit Ihrem Handelspartner über die Bewertungsrücknahme.
  2. Kontaktieren Sie eBay über das Kontaktformular. Hier finden Sie unter dem Punkt "Bewertung" die Möglichkeit, eine Bewertungslöschung zu beantragen.
  3. Leiten Sie den Antrag in die Wege, indem Sie die Artikelnummer angeben.
  4. EBay wird Ihren Handelspartner um die Genehmigung für die Löschung bitten. Bestätigt er dies, wird die Bewertung gelöscht.

Sie können nicht zur Rücknahme gezwungen werden

Wenn Ihr Handelspartner mit der Bewertung nicht einverstanden ist, kann er Sie nicht zur Rücknahme zwingen.

  • Vor allem bei gewerbsmäßigen Verkäufern kann es vorkommen, dass diese ihre Kunden zu zwingen versuchen, eine Bewertung rückgängig zu machen. Selbst, wenn Sie ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen, brauchen Sie sich davon nicht einschüchtern lassen. Ist Ihre Bewertung ehrlich und stellt Sie ein wirkliches Problem mit dem Handelspartner sachlich dar, sollten Sie diese sogar stehen lassen, um andere potenzielle Kunden zu warnen.
  • Bekommen Sie Drohbriefe von Ihrem Handelspartner oder sogar von einem Rechtsanwalt, sollten Sie dies eBay melden. Es ist verboten, eine Bewerbung erzwingen zu wollen, und das eBay-Mitglied geht das Risiko ein, gesperrt zu werden.
helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist ein originale 68'er und in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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