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Bei discoTEL Prepaid kündigen - das sollten Sie beachten

Prepaid: Aktivierung und Kündigung im Handumdrehen.
Prepaid: Aktivierung und Kündigung im Handumdrehen. © Viktor Schwabenland / Pixelio
Prepaidkarten hatten lange einen schlechten Ruf. Sie galten als Verträge für Billigheimer, die sich einen echten Vertrag nicht leisten konnten. DiscoTEL-Prepaid ist heute für Wenigtelefonierer ein gutes Angebot und das Kündigen bereitet keine Probleme.

Heutzutage sind die Prepaidkarten im Bereich der Wenignutzer den Vertragskunden preislich voraus. Das Problem „kein Guthaben“ gibt es auch nicht mehr, denn das Guthaben lässt sich heutzutage per Lastschrift automatisch aufladen.

So kündigen Sie Ihre discoTEL-Prepaidkarte

  • Vorteilhaft ist nach wie vor, dass eine Prepaidkarte wenig bürokratischen Aufwand erfordert. Es gibt zwar eine Kündigungsfrist, doch wenn Sie kein Guthaben aufladen, verursacht eine discoTEL-Prepaidkarte auch keine Kosten. 
  • Sie müssen die Prepaidkarte nicht kündigen, können dies jedoch tun, um sich vorhandenes Guthaben auszahlen zu lassen.
  • Schicken Sie Ihre Kündigung an: b2c.de GmbH, Boschetsrieder Str. 67-69, 81379 München
  • Wer die Karte in der Schublade vergisst, muss sich nicht sorgen. Nach einem Jahr schaltet sie sich automatisch ab.
  • Ein SIM-Karten-Pfand fällt bei einer Kündigung Ihrer discoTEL-Prepaidkarte nicht an. Sie müssen die Karte also nicht zwangsweise zurückschicken.

Ablauf der Kündigungsmodalitäten

  • Den Prepaid-Vertrag können Sie mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, jedoch wird in den AGB auch ein E-Mail-Kündigung für wirksam erklärt.
  • 15 Monate nach der letzten Aufladung wird der Vertrag vonseiten des Betreibers discoTEL automatisch gekündigt, wenn die SIM-Karte zwei Monate oder länger nicht mehr benutzt worden ist. Wenn Sie der Kündigung widersprechen oder einfach Guthaben aufladen, wird sie wieder aufgehoben.
  • Ein vorhandenes Restguthaben wird erst nach Abschaltung der Karte ausgezahlt. Das beim Kauf gewährte Startguthaben ist davon natürlich ausgenommen.
  • Die Auszahlung erfolgt spätestens acht Wochen nach dem Ende des Vertrages. Sollten sich in diesem Zeitraum noch Forderungen ergeben, verrechnet discoTEL diese mit dem Guthaben.

Sie haben vier Jahre Zeit die Erstattung des Restguthabens zu beantragen.

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