Bei der Botschaft einen Reisepass beantragen - so geht´s

Auslandsdeutsche beantragen Reisepässe bei der Botschaft. Auslandsdeutsche beantragen Reisepässe bei der Botschaft.
Wenn Sie als deutscher Staatsbürger im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, können Sie bei der dortigen konsularischen Vertretung einen Reisepass beantragen. Für Passangelegenheiten sind die Konsularabteilungen der Botschaften zuständig. Eine Übersicht über die deutschen Auslandsvertretungen finden Sie online beim Auswärtigen Amt.
Elke Geyer
31.10.2011 Elke Geyer
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So beantragen Sie einen Reisepass

Seit dem 1. November 2007 muss der neue elektronische Reisepass auch Fingerabdrücke enthalten, weshalb Sie sich persönlich zur Botschaft begeben müssen.

  • Zumeist ist dafür eine Terminvereinbarung nötig, die Sie online über die Website Ihrer zuständigen Botschaft treffen können.
  • Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Reisepass persönlich zu beantragen, sind in vielen Staaten auch Honorarkonsuln in einzelnen Regionen mit den technischen Mitteln ausgestattet, um einen vorläufigen, für ein Jahr gültigen Pass auszustellen.
  • Um weitere Folgetermine zu vermeiden, nehmen Sie gleich beim ersten Besuch alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Laden Sie sich am besten auf der Homepage des Auswärtigen Amtes das Antragsformular für den biometrischen Reisepass herunter und drucken Sie es aus.
  • Lassen Sie zwei biometrische Passbilder anfertigen.

Diese Unterlagen braucht die Botschaft

  • Sie müssen zunächst das ausgefüllte Antragsformular einreichen, das Sie selbst online beziehen oder bei der Botschaft bekommen können. Dazu legen Sie Ihren alten Pass vor oder, im Falle des Abhandenkommens, eine polizeiliche Bescheinigung oder Diebstahlsanzeige. Weiterhin sind zwei Passbilder erforderlich.
  • Zum Nachweis dafür, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben haben, verlangt die Botschaft regelmäßig eine Abmeldebescheinigung. Diese ist jedoch nur nötig, wenn in Ihrem letzten Reisepass noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen war.
  • Zum Beleg Ihres derzeitigen Wohnsitzes im Zuständigkeitsbereich der Botschaft brauchen Sie eine Meldebescheinigung nach den Regelungen des Staates, in dem Sie sich aufhalten. Sofern der Staat keine behördliche Registrierung vorsieht, können Sie auch einen Mietvertrag, Telefonrechnungen etc. zum Nachweis beibringen.
  • Außerdem legen Sie eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch vor, der jedoch nicht aktuell sein muss.
  • Sofern Sie verheiratet sind, wird weiterhin die Heiratsurkunde oder der entsprechende Auszug aus dem Familienbuch benötigt.
  • Lassen Sie alle Belege kopieren und legen Sie jeweils Original und Kopie vor.

Bedenken Sie, dass Ihr Reisepass bei der Bundesdruckerei in Deutschland hergestellt und sodann an die Botschaft zurück geschickt wird, sodass Sie einige Wochen Wartezeit einrechnen müssen. Beantragen Sie daher möglichst frühzeitig vor Ablauf Ihres Passes einen neuen.

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