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Bei Adipositas Reha beantragen - darauf sollten Sie achten

Bei Adipositas kann Ihnen eine Reha bei der Ernährungsumstellung helfen.
Bei Adipositas kann Ihnen eine Reha bei der Ernährungsumstellung helfen.
Wenn Sie schon mehrfach und ohne Erfolg versucht haben, starkes Übergewicht mit Hilfe von Diäten abzubauen, kann Ihnen möglicherweise eine Reha wegen Adipositas weiterhelfen.

Was Sie benötigen:

  • Arzt
  • Reha-Antrag
  • ärztliche Befunde

So beantragen Sie eine Reha wegen Adipositas

  • Besprechen Sie Ihren Wunsch, eine Reha zu machen, um Ihre Adipositas in den Griff zu bekommen, mit Ihrem Hausarzt. Sie benötigen ärztliche Befunde für den Reha-Antrag - ohne Arzt haben Sie keine Chance.
  • Günstig sind Ihre Chancen, wenn der Arzt Ihnen bestätigt, dass Sie schon alle ambulanten Möglichkeiten zum Abnehmen ausgeschöpft haben, z.B. dass Sie Diäten gemacht haben.
  • Übergewicht ist bekanntlich ein Risikofaktor für Herz-/Kreislauferkrankungen und Gelenkerkrankungen. Sollten Sie in dieser Richtung Diagnosen haben, ist dies ebenfalls für eine Reha günstig.
  • Sie müssen die Reha wegen Adipositas beantragen. Die Antragsformulare erhalten Sie entweder von Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Rentenversicherung, das hängt etwas von Ihrer persönlichen Situation ab.
  • Entbinden Sie Ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht, damit diese den Befundbericht für Ihren Reha-Antrag machen können.
  • Reichen Sie den Reha-Antrag ein.
  • Beim Leistungsträger wird Ihr Antrag geprüft. Manchmal werden Sie aufgefordert, sich zusätzlich von Fachärzten nochmals untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungen werden vom Leistungsträger (Rentenversicherung/Krankenkasse) bezahlt; Sie brauchen dafür keinen Überweisungsschein.

Der Bescheid ist da - was nun?

  • Dann erhalten den Bescheid. Wenn Ihre Reha bewilligt wurde, können Sie manchmal die Reha-Klinik selber aussuchen, manchmal nicht.
  • Sie erhalten von der Reha-Klinik ein Schreiben, in welchem Ihnen der Termin mitgeteilt wird, zu dem Ihre Reha beginnt.
  • Wenn die Reha abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Am besten gehen Sie vorher noch mal zu einem Facharzt, z.B. einem Orthopäden, Internisten oder Kardiologen und lassen einige neue Untersuchungen durchführen, damit Sie Ihren Widerspruch auf aktuelle ärztliche Befunde stützen können.
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