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Bei 2 Jobs die richtige Lohnsteuerkarte wählen - so geht's

Zweitjob - und wie ist das mit der Lohnsteuerkarte?
Zweitjob - und wie ist das mit der Lohnsteuerkarte? © Gerd_Altmann_Shapes_AllSilhouettes.com / Pixelio
Wenn Sie 2 Jobs haben, müssen Sie einige Entscheidungen treffen, die in Ihre Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Da es die Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr gibt, müssen Sie das meiste mit dem Finanzamt klären, nicht wie bisher mit der Gemeinde.

Möglichkeiten, wenn Sie 2 Jobs haben

Sie können 2 Minijobs haben und brauchen keine Lohnsteuerkarte, sofern Sie in den beiden Jobs zusammen weniger als 400 € verdienen.

  • Sie können aber auch 2 Minijobs haben und brauchen für den 2. Job eine Lohnsteuerkarte. Das trifft zu, falls Ihr Arbeitgeber neben Sozialversicherungsbeiträgen auch die Lohnsteuer abführt. In dem Fall müssen Sie beim Finanzamt die Steuerklasse wählen. Es kann sein, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, weil Sie unter bestimmten Freigrenzen liegen. Sie müssen aber auf jedem Fall beim Finanzamt die Steuermerkmale (Steuerklasse) eintragen lassen. Wenn Sie dies unterlassen, werden Sie immer in die Klasse 6 eingetragen, müssen also Steuern bezahlen.
  • Es gibt bei 2 Jobs auch die Möglichkeit, dass Sie 2 Jobs haben, aber beide keine Minijobs sind. In dem Fall wählen Sie für den Job, bei dem Sie weniger verdienen die Steuerklasse 6. Bei den anderen Steuerklassen haben Sie nicht immer eine Wahlmöglichkeit. Es ist die 1, wenn sie nicht verheiratet sind und die 2, wenn Sie außerdem noch ein Kind versorgen müssen. Das wird beim Erstellen der Lohnsteuerkarte berücksichtigt.
  • Wenn Sie verheiratet sind, können Sie entweder mit dem Hauptjob in 3, 4 oder 5 eingetragen werden. Das hängt aber vom Einzelfall ab und muss mit dem Ehepartner zusammen entschieden und beantragt werden.

So bekommen Sie die elektronische Lohnsteuerkarte

  • In der Übergangzeit dient die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 als Nachweis der Steuermerkmale. Das macht natürlich nur Sinn, wenn Sie eine solche Lohnsteuerkarte haben und es keine Änderung seit dem Jahr 2010 gegeben hat.
  • Haben Sie die Karte nicht oder gab es Änderungen, dann müssen Sie dies melden. Wenn es um Änderungen im melderechtlichen Sinn geht, also zum Beispiel ein geänderter Wohnsitz, müssen Sie dies beim Einwohnermeldeamt melden. Im Rahmen der üblichen Ummeldung geht immer eine Kopie an das Finanzamt.
  • Alles andere, wie Änderungen der Steuerklassen oder der Eintrag von Steuerfreibeträgen, müssen Sie beim Finanzamt beantragen. Während der Übergangszeit bekommen Sie vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte. Diese müssen Sie den Arbeitgebern der 2 Jobs vorlegen.
  • Im Übrigen müssen Sie, wenn Sie 2 Jobs tätigen, den Arbeitgebern nur den Tag Ihrer Geburt und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Außerdem müssen Sie ihm sagen, ob es das Haupt- oder das Nebenarbeitsverhältnis ist. Denn statt der Lohnsteuerkarte in Papierform gibt es nun die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), diese müssen Sie während der Übergangszeit mit der Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte belegen.
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