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Behindertenausweis - Vorteile und Nachteile

Ein Behindertenausweis ist manchmal hilfreich.
Ein Behindertenausweis ist manchmal hilfreich.
Mit einem Behindertenausweis haben Sie Vorteile und Nachteile. Je nachdem, wie hoch Ihr Grad der Schwerbehinderung ist, haben Sie entsprechende Vorteile, aber auch Nachteile.

Ein Behindertenausweis bringt Vorteile

  • Haben Sie einen Unfall erlitten und sind Sie dadurch auf Dauer  behindert, so haben Sie Anrecht auf einen Behindertenausweis. Aber auch wenn Sie von Geburt an behindert sind oder durch eine Krankheit ein Handicap erleiden, haben Sie Anrecht auf einen Behindertenausweis. Den Grad der Behinderung ermittelt der medizinische Dienst des Versorgungsamtes durch Ihre vorliegenden ärztlichen Gutachten und aufgrund mindestens einer Untersuchung durch einen Arzt des medizinischen Dienstes.
  • Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anrecht auf einen Behindertenausweis, welcher durch das Versorgungsamt ausgestellt wird, und damit auch auf einige Vorteile. So können Sie beispielsweise durch den Erwerb einer Wertmarke in Verbindung mit Ihrem Behindertenausweis in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos befördert werden. Möchten Sie diesen Vorteil nicht nutzen, so können Sie Ihre Kfz-Steuer dadurch reduzieren.

Dieser Ausweis bringt nicht nur Vorteile

  • Des Weiteren haben Sie auch einen Vorteil bei der Beschaffung eines Arbeitsplatzes, denn wenn ein Arbeitgeber einen Schwerbehinderten einstellt, so hat er dadurch finanzielle Vorteile, denn das Arbeitsamt zahlt Ihrem Arbeitgeber einen großen Teil der für Sie geleisteten Ausgaben. Je nach Grad der Behinderung können dies sogar bis zu 80% der Lohnkosten ausmachen. Zudem haben Sie mit diesem Behindertenausweis einen Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz.
  • Doch ein Behindertenausweis bringt ihnen nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile. Erst wenn in Ihrem Behindertenausweis die Vermerke „G“ und „aG“ auf der Rückseite ihres Behindertenausweises vermerkt sind, haben sie Anspruch auf einen Parkausweis und können somit die besonders gekennzeichneten Parkplätze auch benutzen. Den besonderen Parkausweis erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung unter Vorlage des Bescheides vom Versorgungsamt und Ihres Behindertenausweises.
  • Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln können für Sie als Schwerbehinderter mit einem Rollstuhl zu einem Handicap werden. So müssen Sie in etwa drei Tage vor Reiseantritt bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vorsprechen und Ihre Fahrt anmelden. Dabei müssen Sie Ihre Fahrzeiten bereits vorher genau festlegen, damit die öffentlichen Verkehrsbetriebe sich darauf einstellen und Vorbereitungen treffen können. Die Busunternehmen müssen dann für diese Fahrt einen Niederflurbus einsetzen, welcher abgesenkt werden kann und bei dem eine Auffahrrampe ausgefahren werden kann.
  • Bei Fahrten mit der Bahn können Ihnen noch weitaus größere Schwierigkeiten die Reise erschweren, denn nicht an jedem Bahnhof befindet sich Personal, welches Ihnen beim Ein- und Aussteigen behilflich sein kann. Dies ist überwiegend nur in den größeren Orten zu finden. Unter Umständen müssen Sie einen längeren Umweg akzeptieren, was zudem für Sie dann gleichzeitig auch eine Verteuerung Ihrer Reise bedeutet.
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