- 17.10.2011 Matthias Glötzner
Wenn Sie das Abiturzeugnis erst einmal in der Tasche haben, werden Sie es auch rasch brauchen, zum Beispiel, um sich bei der Universität für ein Hochschulstudium einzuschreiben. Oft reicht es aber nicht, eine einfache Kopie zu haben, sondern Sie benötigen sogar ein beglaubigte Abschrift Ihres Abiturzeugnisses. In diesem Fall bestätigt eine unabhängige Stelle, dass die betreffende Kopie mit dem Original übereinstimmt und keine Änderungen vorgenommen worden sind.
So erhalten Sie eine beglaubigte Kopie
- Eine Möglichkeit, wo Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses bekommen können, ist die Schule, die dieses Zeugnis ausgestellt hat. In der Regel geht dies relativ problemlos, wenn Sie einfach das Original mitbringen. Erkundigen Sie sich ggf. telefonisch, ob die Schule hierfür Gebühren erhebt.
- Natürlich kann es sein, dass Sie längst umgezogen sind und es viel zu aufwendig wäre, zu Ihrer alten Schule zu fahren. In diesem Fall bietet sich der Gang zu Ihrer Gemeinde an. Diese kann ebenfalls eine Kopie Ihres Abiturzeugnisses beglaubigen lassen. Die Unkosten, die Ihnen hierfür entstehen, sind nicht besonders hoch. In der Regel verlangt die Gemeinde etwa fünf bis sechs Euro für eine beglaubigte Abschrift.
Lassen Sie eine beglaubigte Abschrift vom Abiturzeugnis anfertigen
- Sie können sich Ihre Abschrift auch von einem Notar verifizieren lassen. Dieser wird ebenfalls mit einem Stempel und ggf. einer Unterschrift die Echtheit Ihrer Kopie bestätigen lassen.
- Wenn Sie zu einem Notar gehen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt über die Höhe der Gebühren erkundigen. Diese werden deutlich höher ausfallen, als beim Gang zur Gemeinde. Allerdings sind Gebührensätze für notarielle Beglaubigungen bei jedem Notar gleich, weil diese vom Bundesland festgelegt sind.