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Bedarfsgrenze - Beachtenswertes

Fallen Sie unter die Bedarfsgrenze, werden Sie auf Antrag vom GEZ-Beitrag befreit.
Fallen Sie unter die Bedarfsgrenze, werden Sie auf Antrag vom GEZ-Beitrag befreit.
Grundsätzlich muss jeder den GEZ-Rundfunkbeitrag zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man allerdings auch von der Zahlungspflicht befreit werden. Das ist zum Beispiel der Fall, bei Personen, die aus finanziellen Gründen einer besonderen Härte unterliegen. Das betriftt unter anderem Haushalte, die unterhalb der Bedarfsgrenze liegen.

GEZ-Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen

Zu Beginn des Jahres 2013 wurde die GEZ-Gebühr von dem neuen Rundfunkbeitrag abgelöst. Seither wird nun eine quartalsmäßige Pauschalgebühr in Höhe von 53,94 Euro fällig, unabhängig davon, wie viele Geräte Sie betreiben und wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Gezahlt werden muss der Beitrag von jedem, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich auch von dieser Pflicht befreien lassen. Das betrifft unter anderem Personen und Haushalte, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation als Härtefälle gelten.

  • Sie können zum Beispiel eine Beitragsbefreiung beantragen, weil Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze geringfügig überschreitet. In diesem Fall können Sie als Härtefall befreit werden, allerdings nur, wenn die Überschreitung nicht höher ist, als der GEZ-Beitrag. Demzufolge darf das Einkommen die Bedarfgrenze um nicht mehr als 17,98 Euro überschreiten. Denn dieser Betrag entspricht dem Rundfunkbeitrag in einem Monat.
  • Auch wenn Sie unter die Bedarfsgrenze fallen, sind Sie nicht zwangsläufig vom GEZ-Beitrag befreit. In jedem Fall wird die wirtschaftliche Situation geprüft, also sind dafür auch die entsprechenden Nachweise zu erbringen sowie der Antrag auszufüllen. Die Unterlagen müssen im Original oder als beglaubigte Kopien vorgelegt werden und der Antrag muss persönlich unterschrieben sein.

Bedarfsgrenze - Arbeitslosen- und Sozialgeld

Die entsprechenden Bedarfsgrenzen ergeben sich aus den gesetzlich festgelegten Regelbedarfen für die Grundsicherung des Lebensunterhaltes.

  • Im Regelbedarf enthalten sind Pauschalkosten für Bekleidung, Ernährung, Haushaltsenergie und Dinge des persönlichen Bedarfs. Die Bedarfsgrenze liegt bundeseinheitlich bei 382 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende. Kinder unter 6 Jahren erhalten einen Regelbedarf von 224 Euro und Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren einen Grundbetrag von 255 Euro.
  • Junge Erwachsene ab 25 Jahren müssen selbst einen Antrag auf Arbeitslosen- oder Sozialgeld stellen und das auch, wenn Sie noch in der elterlichen Wohnung leben.

Stand: September 2013

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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