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Bausparvertrag auszahlen lassen - so klappt's

Bausparvertrag als eiserne Reserve nutzen.
Bausparvertrag als eiserne Reserve nutzen. © tommyS / Pixelio
Es gibt im Prinzip zwei Zeitpunkte, zu denen sich Bausparer den Bausparvertrag auszahlen lassen können. Dies ist zum einen bei Fälligkeit, zum anderen, wenn akuter Geldbedarf besteht.

Bausparvertrag wird normalerweise automatisch fällig

  • Der normale Zeitpunkt, dass Sie sich den Bausparvertrag auszahlen lassen, ist bei Fälligkeit. Klassisch ist der Fall, dass ein Bausparvertrag im Rahmen der Wohnungsbauprämie sechs Jahre bespart wird und ein Jahr ruht.
  • Die Bausparkasse wendet sich zeitnah an Sie, um Sie an die Fälligkeit zu erinnern - immerhin ist sie daran interessiert, Ihnen einen Folgevertrag zu verkaufen. 
  • Es hat sich inzwischen eingebürgert, dass Sie als Bausparer die Abschlußgebühr zurück erhalten, wenn Sie auf ein Bauspardarlehen verzichten. Im Fall einer standardisierten Vorgehensweise liegt das Initial, dass Sie sich den Bausparvertrag auszahlen lassen, völlig bei der Bausparkasse. 

Guthaben außer der Reihe auszahlen lassen

  • Etwas anders verhält es sich, wenn Sie sich den Bausparvertrag vor Ablauf der vereinbarten Spardauer auszahlen lassen wollen. Je nach Bausparkasse beträgt die Kündigungsfrist, um sich den Bausparvertrag vorzeitig auszahlen zu lassen, zwischen drei und sechs Monaten. 
  • Dabei entstehen, ähnlich dem Rückkauf einer Lebensversicherung, möglichwerweise Kosten. Diese sind jedoch von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich. 
  • Für viele Bürger ist das Bausparen hierzulande eine sehr gute Möglichkeit, die eigene Immobilie zu …

  • Zum einen muss bei der vorzeitigen Vertragsauflösung eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Üblicherweise wird auf jeden Fall die Abschlussgebühr einbehalten. Diese wurde bei Abschluss einbehalten und beträgt zwischen 1, 2 und 1,6 Prozent der Bausparksumme. Bei einem Bausparvertrag über 20.000 Euro kann es demzufolge zu einem Verlust bis zu 320 Euro kommen.
  • Definitive rückzahlbar sind die Arbeitnehmersparzulage bei VL-Verträgen oder die erhaltene Wohnungsbauprämie. 
  • Die Mitteilung an die Bausparkasse, dass Sie sich den Bausparvertrag auszahlen lassen möchten, muss auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen. Hilfreich ist es, im Vorfeld  zu klären, wie hoch die Gutschrift sein wird. Nur so können Sie abgleichen, ob es zu einem größeren Verlust kommt. 
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