Für viele ist das Gartenhaus die Krönung des Wohlfühlgartens, besonders ausgefallene Projekte benötigen allerdings eine Baugenehmigung. Diese wird nicht willkürlich, sondern nach ganz klaren Regeln erteilt, die sind jedoch nicht in jeder Gemeinde gleich.
- 21.02.2011 Dorothea Stuber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
- formloser Bauantrag
Einfach so drauflosbauen, das geht in Deutschland nicht. Die Gemeinden bestimmen über ein gewisses Ortsbild und entscheiden deshalb auch über den Bau von Gartenhäusern, wenn diese eine bestimmte Größe erreichen.
So holen Sie eine Baugenehmigung ein
- Eine Baugenehmigung stellen sie unproblematisch und formlos bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Baubehörde.
- In der Baubehörde wird der Antrag durch einen Sachbearbeiter geprüft. Im Zweifelsfall ist eine Besichtigung vor Ort vonnöten, um den Antrag zu bewilligen oder Nachbesserungen einzufordern.
- Natürlich müssen alle im Antrag gemachten Angaben mit der Realität am Bauplatz übereinstimmen. Fehler können zum Entzug der Baugenehmigung führen, jedoch auch größere, beispielsweise versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
- Geben Sie auf einem Plan zum Antrag die Grundstücksgröße und die Größe Ihres gewünschten Gartenhauses an. Außerdem sollten Sie auch die zu verwendenden Baumaterialien verzeichnen, damit man sich in der Baubehörde ein Bild machen kann.
- Sie können Schwierigkeiten vermeiden, wenn Sie Ihr Gartenhäuschen von vornherein entsprechend der örtlichen Bestimmungen planen. Auskunft über die entsprechenden Vorgaben erteilt Ihnen ebenfalls die Baubehörde.
Bestimmungen für den Bau eines Gartenhauses
- Ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von beispielsweise drei mal vier Metern und einer Höhe von zweieinhalb Metern (Höhe des gesamten Gebäudes, nicht Raumhöhe!) muss oft nicht durch die Baubehörde genehmigt werden, da der Rauminhalt unter 30 Kubikmetern liegt.
- Wollen Sie Ihr Gartenhaus auf einer Bodenplatte aus Beton errichten, benötigen Sie die Baugenehmigung in den meisten Fällen doch. Die Regelungen treffen die Gemeinden selbst, orientieren sich jedoch an den jeweiligen Landesbauverordnungen.
- Der Abstand eines genehmigungsfreien Gartenhauses zur Grundstücksgrenze muss drei Meter betragen. Eine Verletzung dieses Gebotes wird von der Behörde kaum geahndet, kommt es zu einem Nachbarschaftsstreit um das Gartenhaus, müssen Sie es jedoch einreißen.