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Wie schreibe ich eine Vollmacht?

Ganz wichtig beim Schreiben einer Vollmacht - die handschriftliche Signatur
Ganz wichtig beim Schreiben einer Vollmacht - die handschriftliche Signatur
Vollmachten sind von Verfügungen zu unterscheiden, die nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften ermächtigen. Bei einer Betreuungsverfügung bestellt das Vormundschaftsgericht einen Bevollmächtigten, im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht, bei der ein Bevollmächtigter unverzüglich handeln kann, und zwar frei und ohne, dass er einer Kontrolle unterzogen wird. Neben der Spezialvollmacht für eine einzelne bestimmte Handlung gibt es die Generalvollmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Vertretung rechtlich möglich ist.

Vollmacht richtig formulieren

  1. Formulieren Sie wie folgt: Ich (Ihr Vorname, Ihr Nachname, Ihr Geburtsname, Ihre Adresse) bevollmächtige hiermit (Vorname, Nachname, Geburtsname, Adresse) mich in allen nachfolgenden Angelegenheiten zu vertreten. Sie können auch eine Generalvollmacht jemanden erteilen, der Sie in allen Ihren Angelegenheiten Gerichten, Behören, Privatpersonen gegenüber vertritt. Sie sollten aber vorsorglich genau festhalten, in welchen Fällen Sie vertreten sein möchten, um Streitigkeiten zu vermeiden. So eine Vollmacht kann den Umfang von mehreren Seiten erreichen. Sie finden hierzu im Internet Anbieter, die Ihnen Vordrucke gegen Bezahlung zusenden. 
  2. Vergessen Sie nicht, Datum, Ort und Unterschrift anzugeben, die handschriftlich sein müssen. Die Vollmacht muss im Original vorliegen. Ein Fax oder eine Kopie sind nicht gültig.

Vollmacht für unterschiedliche Behörden schreiben

  • Sie können eine Vollmacht prinzipiell formlos erteilen, also auch mündlich oder konkludent (d.h. stillschweigend begründet). Gehen Sie aber lieber sicher und erteilen Sie eine Vollmacht schriftlich. Bei Vollmachten, die medizinische Eingriffe oder Freiheitsentzug und Ähnliches betreffen, ist allderdings vom deutschen Gesetz eine Vollmacht in Schriftform erforderlich.
  • Beachten Sie, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht jederzeit niederlegen kann, wenn er sich etwa überfordert fühlt, allerdings nicht, ohne Sorge zu tragen, dass Sie Ihre Angelegenheit anders regeln können. Im Falle einer Vorsorgevorllmacht kann er etwa vom Gericht erbeten, dass dieses einen Bevollmächtigten bestellt.
  • Erkundigen Sie sich bei demjenigen, der die Vollmacht akzeptieren soll, wie sie aussehen soll. Können Sie etwa auf einer Eigentümerversammlung nicht erscheinen, fragen Sie die Hausverwaltung, in welcher Form eine Vollmacht nötig ist. Möchten Sie eine Bankvollmacht erteilen, fragen Sie Ihre Bank, die ggf. ein Formular für Sie bereit hält.
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